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Verlagsbuchhandlung Veit & Comp. an Karl Hegel, Berlin, 11. November 1846

14ter Novb. expedirt mit Correcturdrucken.

Euer Wohlgeboren gaben mir die Ehre den auf Grund der Frankfurter Feststellungen1 abgefaßten Contract über die Mecklenburgische Geschichte2 beifolgend zu überreichen. Demütigst erbitten wir uns das von Ihnen zu vollziehende Exemplar zurück. – Zum Behuf der Unterhandlung mit und einzelredenden Conarbeitern der noch verfügbaren Theile unserer Sammlung hatten wir verabredetermaßen von Herrn Hofrath Dahlmann maßgebende Bestimmungen erbeten. Worauf diese sich beschränken werden Sie aus dazu umstehender Abschrift der betreffenden Briefstelle vom 31. October3 ersehen.4

Die den Herrn Jürgens betreffende Stelle eignet sich recht wohl zur weiteren Mittheilung: das Uebrige jedoch spricht Dahlmanns Ansicht kurz und treffend aus und stellen wir Ihnen anheim, denjenigen Gebrauch davon zu machen, den Sie für angemeßen halten.

Sie haben wohl die Güte uns in Ihrem nächsten Briefe5 in Kenntniß zu setzen, ob Sie den Dahlmannschen Brief behufs der Aussonderung des fernen Dr. Braun auch ferner Professor Beseler mittheilen wollen oder ob Sie es für besser halten, daß dies von uns geschehe. Sie würden uns sehr verpflichten wenn Sie uns von Zeit zu Zeit über den Fortgang Ihrer Arbeiten in Kenntniß setzen wollten und werden wir solche Mittheilungen, da das Interesse der übrigen Herren Mitarbeiter zu erwegen geneigt sein dürften, denselben mit Vergnügen mittheilen, so wie wir Ihnen das Wißenswertheste aus den Mittheilungen, die uns gemacht werden, zugehen laßen wollen. Wir hoffen auf diesem Wege das große und schöne Unternehmen in lebendigem Fortschritt6 zu erhalten.