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Karl Hegel an Moritz Veit (Verlagsbuchhandlung Veit & Comp.), Rostock, 16. November 1846

Der verehrlichen Verlagsbuchhandlung Veit et Co.

habe ich auf Ihr geehrtes Schreiben vom 11ten dieses Monats1, welches mir heute zugekommen ist, zu erwiedern, daß ich zwar mit den Bedingungen des mir vorgelegten Vertrags, wie ich schon früher erklärt habe, vollkommen einverstanden bin, dennoch aber mich zu Unterzeichnung desselben nicht früher entschließen kann, als bis die Ausführung meines Werks über die Mecklenburgische Geschichte durch den Eintritt derjenigen Voraussetzungen geführt erscheint, unter welchen ich die moralische Verbindlichkeit gegen die Redaction und die Mitunterzeichneten des Gesammtwerks eingegangen bin. Die erste und wesentlichste Voraussetzung aber ist die, daß mir die Einsicht der Landtagsacten gestattet werde, was ich erwarte und hoffe, die zweite selbstverständlich die, daß ich nicht etwas durch eine anderweitige Berufung an der Benutzung derselben verhindert werde, wofür ich nicht einstehen kann. Auch habe ich gleichfalls erklärt, daß ich bis nächsten Ostern2 noch vollauf mit der Vollendung meiner Verfassungsgeschichte der italienischen Städte3 beschäftigt bin und an etwas Anderes eher nicht denken kann. Deshalb gestatten Sie mir, wenigstens bis dahin mich von der Fessel eines förmlichen Vertrages noch frei zu halten. Ich sende Ihnen hiermit die eine Abschrift zurück, indem ich die andere behalte, um sie späterhin auszufüllen.

Dahlmann’s Brief, den Sie mir zu weiteren Beförderung an Beseler überlassen wollen, habe ich in dem Ihrigen nicht mit eingeschlossen gefunden.

Indessen ist eine Antwort von meinem Onkel (Kreisgerichtsrath Freiherr von Tucher in Nürnberg und dem Grafen Giech erfolgt, worin der letztere den im Namen des Vereins an ihn gerichteten Antrag aus dem Grunde ablehnt, weil er in Folge des Todes seines Bruders die ganze Last der Familiengeschäfte habe übernehmen müssen und so auf längere Zeit an jeder literarischen Arbeit verhindert sei. Doch empfehlen Beide, indem sie den wärmsten Anteil an dem Zustandekommen der Sache4 bezeigen, angelegentlich den früheren Apellationsrath Freiherr von Lerchenfeld, der sich auf dem letzten Landtage sehr hervorgethan und durch Sachkenntniß und Darstellungsgabe bei voller Muße vorzüglich qualifizirt sei. Ich habe die Briefe sogleich an Dahlmann geschickt mit der Anfrage, ob er dieser Empfehlung Folge geben und die weitere Unterhandlung deshalb entweder selbst führen oder wiederum nur übertragen wolle. Vermuthlich werden auch Sie bald von ihm darüber die weitere Auskunft erhalten.

Ich grüße meinen Freund Schmidt5.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Ew. Wohlgeboren ergebenster
Carl Hegel.