Ich bin so frei, Ihnen den 1. Band meiner Geschichte der italienischen Städteverfassung2 zur nachsichtsvollen Beurtheilung vorzulegen. Ew.3 Hochwohlgeboren werden erkennen, daß ich im Gegensatz zu der früheren Hypothese von der Fortdauer der römischen Städteverfassung im Mittelalter im Ganzen den Weg der neueren italienischen Forscher gegangen bin, ohne mich übrigens von irgend einer Meinung abhängig zu machen, da ich vor Allem bemüht gewesen, aus den mir zugänglichen Quellen=Schriftstellern und Urkunden zu einer eignen sichern Überzeugung zu gelangen. Von den neueren und neusten italienischen Schriften kann mir Manches entgangen sein, wie Ew. Hochwohlgeboren bei Ihrer erstaunlichen Literaturkenntniß sogleich bemerken werden; Manches jedoch, was Sie selbst mir zu zeigen die Güte hatten, war schon zu spät erschienen, als daß ich bei diesem 1. Bande noch Gebrauch davon hätte machen können.
In der Hauptsache bin ich der Übereinstimmung mit Ihnen, hochzuverehrender Herr, gewiß und bitte nur für meine Ausführung um Ihre gütige Nachsicht. Vielleicht, daß Sie gelegentlich in Ihrer Zeitschrift4 darauf Rücksicht nehmen mögen, um auch die Italiener auf eine deutsche Arbeit, die sie dem Gegenstande nach nahe angeht, aufmerksam zu machen, wie Sie umgekehrt die neusten italienischen, französischen und andere Forschungen auf dem Gebiete der Rechtsgeschichte durch Ihre belehrenden Anzeigen bei uns zuerst einzuführen pflegen. Übrigens werde ich jede Belehrung, die Sie mir auf irgend eine Weise zukommen lassen wollen, mit dem höchsten Danke erkennen, die ich die Ehre habe mich Ew. Hochwohlgeboren mit der vollkommensten Hochachtung