Du wirst in diesen Tagen den 1 Band meiner italienischen
Verfassungsgeschichte in 3 Exemplaren durch die Buchhandlung zugeschickt erhalten, wovon ich eines an Schlosser und eines an Mittermaier mit den hier beiliegenden Büchern abzugeben bitte. Ich wünschte, daß Du mein Buch nicht unangesehen verurtheilen möchtest, weil es eine rein wissenschaftliche, nicht gerade auf die praktische Gegenwart bezügliche Aufgabe verfolgt. Du weißt, wie ich dazu gekommen und nicht ohne davon losgekommen bin, als bis ich zum Resultat einer gewissen Überzeugung durchgedrungen und ich möchte der historischen
Wissenschaft damit einen Dienst geleistet, ihre Erkenntniß um etwas gefördert haben; wie sehr ich selbst durch diese Arbeit gefordert worden, nicht bloß in der Ausübung des historischen Buchs und Geschäfts, sondern auch in der Gesinnung und in der Beurtheilung der Gegenwart, das ist mir selbst am besten bewußt, und Du wirst ihr schon darum Deine Theilnahme nicht ganz versagen, weil sie einen Durchgangspunkt meiner Ausbildung zum Historiker bezeichnet, wozu Du selbst mir die erste, nicht genug zu dankende Anleitung und Anregung gegeben hast.
Es sind besonders zwei Hauptpunkte, auf welche meine Aufmerksamkeit vorzugsweise gerichtet gewesen und die ich zum bessern historischen Verständniß zu bringen gesucht habe. 1. Der Wendepunkt aus dem Verfall der römischen Welt zu dem germanischenMittelalter durch den Eintritt des frischen, belebenden germanischen Volksthums und durch die Entstehung der städtischen Freiheit auf den Grundlagen der germanischen Einrichtungen, welche ich dann erst in einem besondren Anfang auch fürFrankreich undDeutschland ausführe. Dieser ziemlich gleichzeitig im 12ten Jahrhundert eintretende Durchbruch der bürgerlichen Freiheit aus den Fesseln des Lehnswesens, die sie zu verdecken drohten, ist mir besonders merkwürdig und auch für die Gegenwart höchst belehrend erschienen, weil er beweist, mit welcher unwiderstehlichen Macht der Impuls einer lebendig gewordene Idee sich allenthalben Raum verschafft und bei aller Verschiedenheit der Bedingungen denselben Formen zustrebt. Auf der andern Seite hat mir dann die Entdeckung große Freude gemacht, daß die romanisierendeHypothese, welche diese Gleichheit oder Ähnlichkeit der Verfassungsformen auf einer und dieselbe römische Unterlage zurückführen wollte, durchweg auf Unkenntniß oder Irrthum beruht: ich konnte mich von Anfang an nicht mit dem Gedanken befreunden, daß die Städtefreiheit des Mittelalters sich nicht selbständig die nothwendigen Formen ihres Daseins sollte geschaffen haben, und noch weniger damit, daß man noch gegenwärtig in den deutschen Gerichten, wo das genaue Recht jetzt, wie bei uns in Mecklenburg, Magistrat undStadtrath nach den Bestimmungen des römischen Rechts über die Duumviren undDecurionen beurtheilt! Du siehst zugleich, daß wenn mein Buch durchdringt, es selbst noch einen praktischen Nutzen zur Folge haben könne. | Ich muß Dir noch Nachricht geben von dem Erfolg meines Schreibens1 an den Großen Giech durch meinen Onkel in Nürnberg. Er bedauert sehr, den ihm gemachten schmerzvollen Antrag ablehnen zu müssen, weil er auf längere Zeit auf jede literarische zu verzichten habe, weil nach dem Tode seines älteren Bruders die ganze Last der Familiengeschäfte undGüterverwaltung auf ihn übergegangen sei. Zugleich aber bringt er den Freiherrn von Lerchenfeld in Vorschlag, von dem man sich das Beste zu versprechen habe, sowohl in Beziehung auf freie und ehrenhafte Gesinnung, die er in der letzten Ständeversammlung bewährt, als hinsichtlich der Darstellungsgabe, und dem auch, nachdem er den Staatsdienst verlassen, die volle Muße vergönnt sei. Mein Onkel bestätigte diese Empfehlung in noch höherem Maaße; und so habe ich es dann Dahlmann, dem ich die Briefe2 zugeschickt, überlassen, das Weitere nach seinem Gutbefinden zu thun.
Mit rechter Lust werde ich, nach Vollendung meines 2ten Bandes, an die mir anvertraute neue historische Aufgabe gehen: ich meine, daß die Schilderung der altlandständischen Verfassung in Mecklenburg ein ganz zweckdienliches und für die Gegenwart belehrendes Gegenbild zu den neuen Repräsentationsverfassungen in Deutschland abgeben kann; übrigens gedenke ich keineswegs jenes ganz ins Schwarze zu malen, so wie umgekehrt diese uns auch nicht lauter Lustseiten darbieten werden. Unsre Tendenz kann vor Allem nur die Wahrheit sein, und wir werden sie anerkennen, auf welcher Seite wir sie finden, ohne uns durch Stichworte leiten zu lassen.
Ich habe mich sehr gefreut über die große Theilnahme, welche Deine Vorlesungen finden; und ich hoffe, daß sie Dir wieder rechte Lust dazu gemacht haben wird. Es ist doch gewiß die belohnendste, am weitesten reichende und nachhaltigste Wirksamkeit, die man auf die jugendlichen Gemüther ausübt: und Du wirst Deine Schüler, wenn Du nur einige Jahre so fortfährst, bald zu Tausenden zählen können!
Ich schreibe Dir dies noch von Berlin aus, wo ich meine Mutter zu den Festtagen besucht habe. Sie befindet sich leidlich wohl und grüßt Euch bestens, besonders auch die Frau Philippi3, deren freundliches Liebeszeichen ihrem Herzen sehr wohlthuend gewesen ist. Mein Bruder lebt sehr glücklich mit seiner liebenswürdigen Frau und einem Töchterlein: er giebt jetzt mit seinem Assessor-Collegen beim Handelsamt ein Handelsarchiv heraus4, welches Dir vielleicht in Eurem Museum5 zu Gesicht kommen wird. In Rostock befinden sich Deine Freunde, Thöl undWunderlich, wohl und zufrieden; sie gedenken Eurer mit herzlicher Freundschaft und Theilnahme: ich bin viel von ihnen, und auch von dem hiesigen LivländerReinhold Schmidt nach Euch ausgefragt worden.
Tausend Grüße von mir an Deine liebe Frau unddieSchwägerin. Erfreue mich bald einmal wieder mit einem Briefe und gieb mir Nachricht von Deinen Arbeiten und Plänen, woran ich immer das größte Interesse nehme. Ich bin eben dabei, Deine Literaturgeschichte mit erhöhtem Genuß aufs neue zu lesen: sie soll mich zuerst wieder in unsre Gegenwart einführen. Gehabt Euch wohl
Dein Hegel.
1Bislang noch nicht aufgefunden. 2Diese Briefe sind tradiert und befinden sich heute inklusive des entsprechenden Anschreibens Karl Hegels (1813-1901) in der SB PK Berlin im Nachlass Dahlmann, 662 (Hegel, Carl), Bl. 5-8r. 3Es handelt sich hier möglicherweise um die erste Frau des Rostocker lutherischen Theologen Friedrich Adolf Philippi (1809-1882); vgl. dazu einführend: DB . 4Vgl. dazu einführend Neuhaus, „Hegel, Immanuel“ (NDB-online), s.v.: DB . 5Unsichere Lesart.
Hegel, KarlKarl Hegel
HiKo
11657075X
Gervinus (Gervin), Georg Gottfried jun.Georg Gottfried Gervinus11853891818051871Gervinus, Georg Gottfried jun. (1805–1871), deutscher Historiker, Literaturhistoriker und Politiker, Sohn von Georg Gottfried Gervinus sen. (1765–1837) und seiner Ehefrau Anna Maria Magdalena Gervinus, geb. Schwarz (1772–1837). Er war Ehemann von Victorie Gervinus, geb. Schelver (1820–1893), 1835/1836 Professor der Geschichte und Literatur an der Universität Heidelberg, 1836/1837 an der Universität Göttingen (einer der „Göttinger Sieben“), 1844 Honorarprofessor an der Universität Heidelberg, 1848 Mitglied der Frankfurter Paulskirchen-Versammlung.
Berlin52.5170365,13.3888599Hauptstadt des Königreichs Preußen und ab 1871 auch des Deutschen Reiches.
UB Heidelberg
.
UB Heidelberg1000
Neuhaus
, Helmut: „Hegel, Immanuel“ in: NDB-online, veröffentlicht am 01.10.2022, URL: DB .
Neuhaus
. „Hegel, Immanuel“ (NDB-online)
2022
Schlosser, Friedrich ChristophFriedrich Christoph Schlosser11879515517761861Schlosser, Friedrich Christoph (1776–1861), von 1817 bis 1861 ordentlicher Professor der Geschichte an der Universität Heidelberg. Karl Hegel (1813–1901) besuchte während seiner Heidelberger Studienzeit Lehrveranstaltungen bei ihm, womit er dessen Begeisterung für Dante Alighieri (1265–1321) weckte, die ihn Zeit seines Lebens begleiten sollte. Durch Schlosser kam Karl Hegel speziell auch mit der Geschichte in Berührung, die schließlich seine Berufung werden sollte.
Mittermaier, Karl Joseph AntonKarl Joseph Anton Mittermaier11884478417871867Mittermaier, Karl Joseph Anton (1787–1867), in München geborener Jurist (insbesondere Strafrecht) und Politiker, der nach rechtswissenschaftlichem Studium an den Universitäten Landshut (später München) und Heidelberg Professor in Landshut, Bonn und Heidelberg wurde. Als badischer Liberaler war er im Großherzogtum politisch tätig, wurde Präsident des Vorparlaments in Frankfurt am Main und war 1848/49 Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung.
Giech, Franz Friedrich Karl11896768117951863 Giech, Franz Friedrich Karl (1795–1863), war ein fränkischer Jurist, Politiker und Publizist im 19. Jahrhundert, der als Vertreter des Adels von liberal-konservativer Seite aus sich an der deutschen Nationalbewegung beteiligte.
Tucher, Christoph Karl Gottlieb SigmundGottlieb Christoph Karl Tucher11743361617981877Tucher, Christoph Karl Gottlieb Sigmund (1798–1877), Bruder Maria Helena Susanna Hegels (1791–1855) und Johann Sigmund Karl Tuchers (1794–1871), in zweiter Ehe Ehemann Thekla Therese Eleonore Tuchers, geb. Gemmingen-Steinegg (1813–1901); zumeist „Gottlieb“ genannt. Er war Vormund des Findelkindes Kaspar Hauser (1812–1833); als Jurist wurde er nach verschiedenen Berufsstationen (Nürnberg, Ansbach, wieder Nürnberg, Schweinfurt) im Jahre 1849 Appellationsgerichtsrat in Neuburg an der Donau und 1856 Oberappellationsgerichtsrat in München; darüber hinaus war er ein großer Musikaliensammler und bedeutenderer Förderer der evangelischen Kirchenmusik.
Tucher, Johann Sigmund KarlJohann Sigmund Karl TucherOnkel Karl Hegels101896764817941871Tucher, Johann Sigmund Karl (1794–1871), Ehemann Maria Magdalena Tuchers, geb. Grundherr (1802–1876) und Vater Susanna Maria Tuchers (1826–1878); zumeist „Sigmund“ genannt; Geschlechtsältester; erster Chef der seit 1855 bestehenden Freiherrlich von Tucher’schen Brauerei in Nürnberg.
Lerchenfeld, Ernst ChristianErnst Christian Lerchenfeld11694691118161873Lerchenfeld, Ernst Christian (1816–1873), in Würzburg geborener Jurist, der bis 1838 an den Universitäten Heidelberg und Würzburg studierte und dann zunächst in die Justiz ging. Nach Tätigkeiten in den Regierungen aller drei fränkischen Regierungsbezirke und im bayerischen Kultusministerium war er von 1858 bis 1868 Regierungspräsident von Schwaben-Neuburg mit Sitz in Augsburg und dann bis zu seinem Tode 1873 Regierungspräsident von Oberfranken mit Sitz in Bayreuth.
Dahlmann, Friedrich ChristophFriedrich Christoph Dahlmann11852336817851860Dahlmann, Friedrich Christoph (1785–1860), Politiker und Historiker, war von 1842 bis 1860 ordentlicher Professor für Deutsche Geschichte und Staatswissenschaften an der Universität Bonn, 1848/49 Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung, 1850 Mitglied des Staatenhauses für das Königreich Preußen im Erfurter Unionsparlament.
Tucher, Maria Helena Susanna, verh. HegelMaria Helena Susanna Tucher, verh. HegelMutter Karl Hegels11657082217911855Tucher, Maria Helena Susanna (1791–1855), Ehefrau des Philosophen Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770–1831), Mutter Karl Hegels (1813–1901), Schwester Johann Sigmund Karl Tuchers (1794–1871), des Vaters Susanna Maria Hegels (1812–1878), Onkels und Schwiegervaters Karl Hegels, Gründer der Tucher-Brauerei in Nürnberg. Siehe auch: Hegel, Maria Helena Susanna.
N. N., N. N., verh. Philippi-im 19. Jahrhundert wirkendN. N. N. N. war die erste Ehefrau des Rostocker lutherischen
Theologen Friedrich Adolf Philippi (1809–1882), welcher 1843 in Erlangen promoviert worden war und aus einer jüdischen Banquiers-Familie stammte.
Hegel, Immanuel (Manuel, Emanuel)Immanuel HegelJurist/Konsistorialpräsident der Provinz Brandenburg11657072518141891 Hegel, Immanuel (Manuel, Emanuel) (1814–1891), Bruder Karl Hegels, studierte von 1832 bis 1834 und von 1835 bis 1836 Jura an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, von 1834 bis 1835 an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München, trat 1836 in den preußischen Staatsdienst ein und war als Verwaltungsjurist in verschiedenen Verwendungen des Königreichs Preußen, vor allem im Staatsministerium, tätig, wurde 1865 Präsident des Konsistoriums der Provinz Brandenburg, heiratete 1845 Friederike Flottwell (1822–1861) und 1865 Clara Flottwell (1825–1912), beide Töchter des oftmaligen preußischen Oberpräsidenten und Staatsmanns Eduard Heinrich Flottwell (1786–1865), war u. a. Vater des preußischen Verwaltungsbeamten und Politikers Wilhelm (Willi) Hegel (1849–1925), war 1856 Taufpate seines Neffen Georg Hegel (1856–1933).
Delbrück, Rudolph Martin Friedrich11905939818171903 Delbrück, Rudolph Martin Friedrich (1817–1903), in Berlin geborener preußischer Staatsmann, der nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Berlin 1837 in den preußischen Staatsdienst eintrat. 1867 wurde er Präsident des Bundeskanzleramtes des Norddeutschen Bundes und blieb enger Vertrauter Bismarcks (1815–1898), der ihn 1871 auch zum Präsidenten des Reichskanzleramtes des Deutschen Reiches machte.
Thöl, Johann HeinrichJohann Heinrich Thöl11875716418071884Thöl, Johann Heinrich (1807–1884), in Lübeck geborener Rechtswissenschaftler, der von 1826 bis 1829 an den Universitäten Leipzig und Heidelberg studierte, 1829 promoviert wurde und sich 1830 habilitierte. Von 1842 bis 1849 war er ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock, dann bis zu seinem Tode an der Universität Göttingen. In den Jahren 1848/49 war er Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung.
Wunderlich, Agathon Gottlob Friedrich WalterAgathon Gottlob Friedrich Walter Wunderlich11735444918101878Wunderlich, Agathon Gottlob Friedrich Walter (1810–1878), in Göttingen geborener Sohn des Klassischen Philologen Ernst Karl Friedrich Wunderlich (1783–1816) und Bruder des preußischen Konsistorialpräsidenten Oskar Wunderlich († 1882). Er war von 1842 bis 1847 ordentlicher Professor der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock, vorher vier Jahre an der Universität Basel und ab 1847 an der Universität Halle, bevor er 1850 Richter am gemeinschaftlichen Oberappellationsgericht der vier Freien Städte des Deutschen Bundes in Lübeck wurde.
Schmidt, Reinhold Gottlieb11751433018091886Schmidt, Reinhold Gottlieb (1809–1886), aus Pernau in Livland gebürtig, Student der Philosophie in Berlin, zum Dr. promovierter Logiker.
Schelver, Victorie (Victoria), verh. GervinusVictorie Schelver, verh. Gervinus11659528018201893Schelver, Victorie (Victoria) (1820–1893), Gesang- und Klavierlehrerin, Musikwissenschaftlerin, Ehefrau von Georg Gottfried Gervinus jun. (1805–1871).
Heidelberg49.4093582,8.694724Alte Universitätsstadt am Neckar, seit 1803 zum Großherzog Baden gehörend und mit Eisenbahnanschluß seit 1840. Circa 90 Kilometer südlich von Frankfurt am Main gelegen, war die Stadt mit ihrer malerischen Schloßruine einer der Hauptorte der Romantik.
FrankreichNach der Französischen Revolution von 1789 wurde das in Westeuropa am Atlantik gelegene Frankreich 1791 konstitutionelle Monarchie, 1793 Republik, 1804 Kaiserreich, 1830 Königreich, 1848 wieder Republik, 1852 erneut Kaiserreich und von 1871 bis 1940 zum dritten Mal Republik.
DeutschlandKulturgeschichtlich ist damit der Raum deutscher Nation und Sprache gemeint, wo „Teutschland“ im Laufe der Frühen Neuzeit eine Kurzbezeichnung für das „Heilige Römische Reich teutscher Nation“ wurde. Im 19. Jahrhundert wurde „Deutschland“ immer mehr zur inoffiziellen Bezeichnung für die deutschsprachigen Gebiete Mitteleuropas, zunächst das Gebiet des 1815 gegründeten Deutschen Bundes, dann des 1871 gegründeten Deutschen Reiches.
MecklenburgNeben dem Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin gab es das kleinere Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz.
Nürnberg49.453872,11.077298In Franken an der Pegnitz gelegene ehemalige Reichsstadt, seit 1806 Stadt des Königreichs Bayern.
Rostock54.0886707,12.1400211Hansestadt an der Ostseeküste des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin mit der 1419 gegründeten ältesten Universität im Ostseeraum.
Hofrath, HofratFunktionstitel aus der Zeit des Heiligen Römischen Reiches, auch Amts- und Ehrentitel (z. B. im 19. Jahrhundert in bestimmten monarchischen Staaten).
Geschichte der Städteverfassung von Italien, auch: Verfassungsgeschichte der italienischen StädteEs handelt sich hier um die von Karl Hegel (1813-1901) 1847 in Leipzig (Weidmann’sche Buchhandlung) publizierte zweibändige Abhandlung über die „Geschichte der Städteverfassung von Italien seit der Zeit der römischen Herrschaft bis zum Ausgang des zwölften Jahrhunderts“.
VerfassungsgeschichteInterdisziplinäres Teilgebiet der Geschichts- und der Rechtswissenschaft auch hinsichtlich rechtshistorischer Kontexte, das sich vornehmlich mit der Entwicklung von Verfassungen im Laufe der Geschichte beschäftigt.
Weidmann‘sche Buchhandlung/VerlagsbuchhandlungDer 1680 von Moritz Georg Weidmann (1658-1693) gegründete Leipziger Verlag Weidmann’sche Buchhandlung wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts von Salomon Hirzel (1804-1877) und Karl August Reimer (1801-1858) geleitet.
GeschichtswissenschaftErforschung und Rekonstruktion des Gewesenen auf Grundlage eines methodisch gesicherten, historisch-kritischen Umgangs mit den Quellen.
Wissenschaft, WißenschaftForschende Tätigkeit in einem bestimmten Bereich zur Hervorbringung eines begründeten, geordneten bzw. für sicher erachteten Wissens.
HistorikerGeschichtswissenschaftler.
römischZu Rom gehörend, auf Rom bezogen, Rom zuzuordnen.
germanischZu den Germanen gehörend, auf sie bezogen, ihnen zuzuordnen.
Mittelalter, Mittel-AlterZeit von ca. 600 bis 1500 innerhalb der europäischen Geschichte als historische Epoche gelegen zwischen der Antike und der Frühen Neuzeit.
VolksthumVolkstum, Wesen, Eigenart eines Volkes, wie es sich in seinem Leben, seiner Kultur ausprägt.
Städtefreiheit, städtische FreiheitGemeinsamkeit der europäischen Städte war das Streben nach Freiheit und Selbstverwaltung bereits im frühen Mittelalter; erstrebt war eine Autonomie durch ein eigenes Stadtrecht in Abgrenzung zum Landrecht („Stadtluft macht frei“). Gleichrangigkeit bestand vornehmlich für die Reichsstädte, die reichsunmittelbar nur Kaiser und Reich unterstanden und damit frei waren; hier bildete sich der neue Stand des „Bürgertums“ heraus; die vornehmen Bürger wurden zu Patriziern, deren Familien das städtische Führungspersonal stellte.
BürgerlichAuf das Bürgertum bezogen, ihm zuzuordnen, zu ihm gehörend.
LehenswesenBegriff aus dem Feudalismus, der eine im europäischen Mittelalter herauskristallisierte Gesellschaftsordnung bzw. Wirtschafts-, Rechts- und/oder Besitz- und Eigentumsordnung bezeichnet. Rechtsgrundlage war das Recht, dass ein sogenannter Lehensherr anderen, d. h. Vasallen oder Lehensmännern, eine in seinem Eigentum befindliche Sache, das „Lehen“ bzw. Lehensgut, überlassen konnte. Im Gegenzug hatte der Begünstigte (Lehensmann) dem entsprechenden Lehensherrn Gefolgschaft zu leisten, zumeist in militärische Art und Weise sowie hinsichtlich politischer Treue. Als Basis dafür diente der Schwur. Die Wurzeln des Lehenswesens sind in einem Zusammenschmelzen der römisch-rechtlichen Kommendation, der keltischen Vasalität und der germanischen Gefolgschaft im Lauf des frühen Mittelalters auszumachen.
romanisierenRömisch machen, auf das antike Römische Reich beziehen, in dieses eingliedern bzw. in dessen Recht, nach römische Art entsprechend umgestalten etc.
HypotheseUnbewiesene Annahme; widerspruchsfreie, zunächst jedoch unbewiesene Annahme; Annahme von Gesetzlichkeiten oder Tatsachen als Hilfsmittel für wissenschaftliche Erkenntnisse.
VerfassungsformArt und Weise bezüglich der Verfassung eines Staates.
VerfassungHerbeiführung eines geordneten Zustands sowie der Zustand selbst, insbesondere die gesamtpolitische Gestalt eines Staates, auch einer Stadt etc.; Zustand.
Deutsch/deutsch, Deutsche/r; DeutschesAuf die deutschen Staaten bezogen, den deutschen Staaten zuzuordnen, zu den deutschen Staaten gehörend; deutschsprachig; deutsche Sprache; Angehörige/r der deutschen Staaten, Deutschlands.
MagistratSpitze der Verwaltung einer Stadt.
StadtrathStadtrat, Magistrat.
Recht, römischesIn der Antike gebildetes Recht, welches sich zunächst in Rom herauskristallisiert hatte, um sich später im ganzen römischen Reich zu verbreiten und auch noch bis in die Gegenwart nachzuwirken.
DuumvirenAus dem Lateinischen stammender eingedeutschter Plural-Begriff von „duumviri“ oder „duoviri“ zur Beschreibung römischer Beamter (antikes Römisches Reich), die verschiedene öffentliche Ämter nach dem Prinzip der Kollegialität (hier in: Zweierbesetzung/Duumvirat) innehaben konnten.
Decurionen (Ordo der)Begriff aus Karl Hegels (1813-1901) „Geschichte der Städteverfassung von Italien“ zur Beschreibung des Stadtsenats, wonach „decurio“ ein Stadtratsmitglied der römischen Gemeinden war, welches auf Lebenszeit gewählt wurde.
FamiliengeschäfteIn adeligen, patrizischen etc. Familien, in welchen das jeweilige Oberhaupt die entsprechenden Geschäfte im Interesse der Familie zu leiten hatte.
GüterverwaltungVerwaltung der Güter vornehmlich in adeligen, patrizischen Familien bzw. Familien mit Großgrund-Eigentum.
FreiherrAdelstitel, ursprünglich zu verstehen als freier Grundherr, der im Heiligen Römischen Reich, Österreich und im Deutschen Reich fortbestand, damit zum titulierten Adel gehörend analog zu Graf, Fürst und Herzog in Unterscheidung zum untitulierten Adel; es erfolgte eine Differenzierung zwischen dem niederen Ritterstand und dem Herrenstand - letzterer begann beim Freiherrn.
Ständeversammlung(en)Nach Ständen gegliederte Versammlungen bzw. Parlamente.
Verfassung, altlandständische (Mecklenburg)In Mecklenburg herrschte bis zum Jahr 1918 ein verfassungsgebendes feudales Ständesystem vor, wobei die Exekutive beim Landtag lag, von welchem die jeweiligen Landesfürsten, von denen es durch Herrschaftsteilungen innerhalb des Fürstenhauseres mehrere gab, in Person ausgeschlossen waren.
LustseitenSeiten in einem Buch bzw. anderweitigem Druckerzeugnis mit einem Text, der ein positives Gefühl beim Lesen erzeugt und Freude bereitet.
Vorlesung(en)Lehrveranstaltung(en) an Universitäten.
AssessorDienstbezeichnung von Universitätsabsolventen, die nach dem Studium das Erste und nach dem Referendariat das Zweite Staatsexamen abgelegt haben.
HandelsamtBezeichnung für eine 1844 von König Friedrich Wilhelm IV. (1795-1861) geschaffene und ihm direkt unterstellte preußische Handels- und Gewerbebehörde, deren erster Chef Friedrich Rönne (1798-1865) wurde, ehemaliger preußischer Botschafter in den USA.
Handelsarchiv (Preußen)Das Preußische Handels-Archiv war eine vom „Königlichen Handelsamte zu Berlin“ herausgegebene Zeitschrift, deren Redaktion in der Zeit von 1847/48 der Bruder Karl Hegels (1813-1901), Immanuel Hegel (1814-1891), gemeinsam mit Rudolph Delbrück (1817–1903) – beide damals Assessoren – innehatte.
LivländerAus Livland (Name der historischen Landschaft im Baltikum; Russische Ostseeprovinz mit der Hauptstadt Riga, welche von 1721 bis 1919 bestand hatte) stammender bzw. dort lebender Mensch; zu Livland gehörend, Livland zuzuordnen etc.
Literaturgeschichte, Literatur-Geschichte, Litteraturgeschichte (Gervinus)Mehrbändiges Werk des Historikers, Germanisten, Publizisten, Journalisten und Politikers Georg Gottfried Gervinus (1805-1871), welches in der Zeit von 1835 bis 1842 in Leipzig erschien unter dem Titel: „Geschichte der poetischen Nationallitteratur der Deutschen“.
Literaturgeschichte, deutscheTeilgebiet innerhalb des im 19. Jahrhundert als Universitätsdisziplin entstandenes Fach der Germanistik, die sich mit national überlieferten sprachlichen, künstlerisch gestalteten Texten und Zeugnissen in ihrem historisch-zeitlichen Verlauf beschäftigt; Literaturgeschichte als solche auch im komparatistischen Sinne angewandt auch unter Betrachtung anderssprachiger Literaturen, Nationalliteraturen bzw. der Weltliteratur.
Mehrere Registerverweise
Zitierempfehlung
Die wissenschaftliche Korrespondenz des Historikers Karl Hegel (1813-1901), bearbeitet von Helmut Neuhaus und Marion Kreis