spreche ich meinen verbindlichsten und tiefgefühlten Dank aus für den Ausdruck Ihrer gütigen Theilnahme, womit sie bei Übersendung der beiden Allerhöchsten Königlichen Decrete, betreffend meine Ernennung zum ordentlichen Professor3 und Indigenatsverleihung4, mich beehrt haben.5 Indem somit meine Berufung an Ihre Universität eine abgeschlossene Thatsache geworden ist, sehe ich mit freudiger Erwartung dem Zeitpunkt entgegen, wo ich als einer der Ihren persönlich in Ihre Mitte eintreten werde, um fortan vereint mit so vielen hochgeachteten Männern und Lehrern jeder Wissenschaft meine ungetheilten Kräfte dem Wohl und Gedeihen der Universität Erlangen zu widmen. –
Das Verzeichniß meiner Vorlesungen für das nächste Winter-Semester habe ich die Ehre beizulegen6, nähere Bestimmung über die Stunden, so wie über die beabsichtigte Errichtung eines historischen Seminars bis auf weitere, am Ort selbst einzuziehende, Erkundigungen vorbehaltend.
Als Nachweis über meine Entlassung aus dem meklenburgischen Staatsdienst und Unterthanenverbande wird, denke ich, die gleichfalls anliegende7 beglaubigte Abschrift des Allerhöchsten Großherzoglichen Entlassungs-Rescripts8 genügen. Eine besondere Entlassung aus dem Unterthanenverbande findet in Meklenburg so wenig als eine besondere Aufnahme in denselben bei der Anstellung statt. Hierüber könnte ich nur, wenn es verlangt würde, allen Falls ein gerichtliches Attest, daß es sich so verhält und daß ich nach meiner Dienstentlassung und nach meinem Wegzug von hier kein Heimathrecht mehr in Meklenburg besitze, beibringen. – Die Taxnote9 werde ich bei meiner Übersiedlung berichtigen.
Noch danke ich Ew.10 Magnificenz nachträglich ganz ergebenst für die gefällige Übermittlung des hohen Ministerialrescripts vom 26. März betreffend den Transport meiner Effecten, wonach ich mich richten werde.