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Karl Hegel an Matthias Lexer, Erlangen, 2. Juni 1860

Lieber Herr Lexer!

Nach den Promotionsbedingungen1 habe ich mich erkundigt: Die Gebühren belaufen sich auf circa 156 Gulden. Das Promotionsgesuch ist an den derzeitigen Decan Professor von Gorup zu richten und demselben beizulegen, außer dem specimen eruditionis (Ihrem Wörterbuch), ein kurzes curriculum vitae, was man gern lateinisch geschrieben sieht, sodann die Zeugnisse über das Gymnasialabsolutorium und Universitätsstudien, so wie sonstige Zeugnisse, welche zu Ihrer persönlichen Empfehlung dienen. Nach meiner persönlichen Ansicht zweifle ich nicht, daß man Ihnen auf Grund Ihrer wissenschaftlichen Arbeiten und der Zeugnisse über die bestandene Prüfung als Gymnasiallehrer und Ihre Anstellung als solcher die mündliche Prüfung erlassen wird: ich rathe dazu, den Wunsch daß dies geschehen möge unter Hinweisung auf diese Zeugnisse, sogleich in Ihrem Gesuch auszusprechen. –

Das von Ihnen bezeichnete „Handelsbuch“ im Germanischen Museum2 werde ich bei meinem nächsten Besuch in Nürnberg zur Vervollständigung meiner Noten wünschen und benutzen.

Herrn Dr. von Kern bitte ich zu grüßen und ich lasse ihn ersuchen, mir einige Notizen über den Zustand des Nördlinger Stadtarchivs zukommen zu lassen, welches Professor Stintzing gern für eine literarische Arbeit benutzen möchte; wenn ich nicht irre, ist ihm dort nicht Professor Laible, sondern der dortige Bürgermeister bei Einsicht des Archivs nützlich gewesen. Auch wünsche ich zu wissen, ob es eine ältere oder neuere Arbeit über die Stadt- oder Gelehrtengeschichte von Nördlingen gibt?

Hochachtungsvoll
der Ihrige
Hegel.
Notabene

Notabene Noch fällt mir ein, daß zu den Formalitäten des Promotionsgesuchs auch die gehört, daß Sie die ausdrückliche Versicherung abgeben, daß die zur Prüfung der Facultät vorgelegte Arbeit von Ihnen allein verfaßt sei.