Entschuldigen Sie freundlichst, daß ich noch mit meinem kleinen Nachtrag für das Glossar komme mit einem letzten Stück no. 5 zu den urkundlichen Beilagen (nach Ihrer Bezeichnung no. X) welches ich zuerst weglassen wollte, nun aber doch aufnehmen zu müssen glaube, weil es für den Nürnberger Reichstag von 1444 wichtig ist. Die Seitenzahlen habe ich mit Blaustift fortnumerirt und auf S. 28 die zwei Wörter ebenso unterstrichen, die Sie auf der vorletzten Seite von N. VIII angezeichnet hatten, wo die Stelle nun fortgefallen ist, weil ich sie hier in der urkundlichen Beilage gebe; ich bitte also Ihre Citate bei diesen beiden Wörtern danach zu ändern. Sollten Sie noch einen Anstand auf diesen Blättern finden, so wird man leicht im Original den Text noch einmal vergleichen können, wenn Sie mir dann nachricht geben wollen. Ich behalte mir vor wegen der andren beanstandeten Stelle in den nächsten Tagen in Nürnberg entweder selbst nachzusehen oder durch Kern, wenn er zurück ist nachsehen zu lassen. Was die Stelle ‚nach dem Datum ringen’2 betrifft, so habe ich mich überzeugt, daß Ihre Deutung richtig ist, da das Wort ‚Datum’ nach Frisch im Sinne von Brief, Diploma vorkommt, was mir unbekannt war. –
Aus Ihrem gestern erhaltenen Antwortschreiben habe ich mit Vergnügen erfahren, daß Ihnen eine Gehaltszulage bewilligt worden ist, was in jedem Sinne für Sie erfreulich sein muß, besonders auch wegen der Anerkennung Ihrer Lehrtätigkeit, die darin liegt.
Möchte ich nur auch in Ansehung der Honoriring Ihrer Arbeiten für die Commission Ihren Erwartungen in vollem Umfang entsprechen können! Ich fürchte aber, es wird nicht der Fall sein. Gerne will ich die Bedenken berücksichtigen, die Sie, in dem Sie im Allgemeinen sich mit meinem Modus der Abschätzung der Druckbogenzahl einverstanden erklären, angeregt haben, und es war nicht meine Meinung, daß die Varianten dabei gar nicht in Betracht kommen sollen, aber anders können diese doch nicht veranschlagt werden, als nach dem Raum, den sie im Druck einnehmen werden, wo sie mit dem Text zusammen stehen, gleich wie dieser und die Varianten3 zusammen als das Ergebniß der Arbeit zu betrachten sein wegen der Zusätze aber und der Handschriftenbeschreibung (die noch nicht 20 Halbseiten im Manuscript also keinen Druckbogen ausmachen wird) denke ich werden wir uns verständigen, wenn die Schätzung vorliegt. Denn ich werde um das Manuscript, und zwar die Handschriftenbeschreibung und von dem Text, der viel, als die 10 ersten und die 10 letzten Blätter des Originals ausgegeben haben, und die Zusätze nach Leipzig schicke und durch einen Sachverständigen abschätzen lassen und Ihnen das Ergebniß mittheilen.
Bei jeder Bestimmung des Honorars aber muß ich von dem Ihnen früher mitgetheilten Satz um 10 florin pro Bogen ausgehen, sei es daß von einer Pauschsumme im ganzen die Rede wäre oder von einer solchen, wie sie sich aus der genauen Abschätzung wie sie nun beabsichtigt ist, erzielt. Denn in meiner Rechnungslegung müßte ich auch jene auf dieselbe Weise motiviren und dürfte nach meiner Schätzung die Honorarsumme nicht höher besetzen: Das 10 florin Honorar dünkt Ihnen gering; aber es ist die mir wie allen andern Mitgliedern der Commission gesetzte Norm, und eine Überschreitung derselben würde schon von dem Secretär der Commission bei der Zahlungsanweisung zurückgewiesen werden. Es ist das gleiche Honorar, welches z. B. auch für alle zum Theil recht schwierigen, selbständigen Arbeiten die in den ‚Forschungen’ erscheinen, gezahlt wird, und ebenso für die Reichsannalen – meines Wissens wenigstens. würde nicht nur ganz willkürlich und für mich, ihn anzunehmen unstatthaft sein; er würde sich auch meines Erachtens durchaus nicht rechtferigen lassen. Denn die Mitarbeiter erhalten Ihre hohe Remuneration nicht nach Maßgabe des wirklich von ihnen Geleisteten, sondern dafür, daß sie sich ganz zur Verfügung der Commission stellen und sie würden das nicht können, wenn ihnen die Commission nicht so viel gäbe, daß sie davon leben können. Neue Mitarbeiter müssen sich, wie Sie selbst im Anfang, erst in die Sache hereinarbeiten und darauf vorbereiten; dafür werden Sie nicht honorirt, sondern remunerirt, selbst wenn sie noch gar nichts leisten. Und anders wäre es gar nicht möglich für eine so precäre Stellung Mitarbeiter zu finden, die entweder, wie Sie selbst in dem Fall waren, schon eine bisherige Stelle aufgeben oder für eine Zeit darauf verzichten müssen, den unmittelbar zu einer gesicherten Lebensstellung führenden Weg weiter zu verfolgen. Sollen Sie also, Alles zusammen genommen, das Ihnen zu gering dünkende Honorar für Ihre letzten Arbeiten mit dem wahrhaft glänzenden compensiren, welches Sie in Summe (in der Zeit von …4 Jahren) für die früheren von der Historischen Commission erhalten haben, und mit der Ehre und Weiterbeförderung überdies die doch zum großen Theil, ich will nicht sagen allein, aus dem selben Verhältniß sind!