Ich schicke die Correcturblätter zurück; es fehlt noch der Schluß.
Die Correctur ohne Manuscript zu machen habe ich etwas unbequem gefunden, da ich den Aufsatz1 fast ganz ohne Concept geschrieben habe, auch Citate oder Bücher mir nur zum Theil noch zur Hand sind. Von der abgedruckten Urkunde habe ich ebenfalls keine andereAbschrift und erbitte ich mir deßhalb wenigstens diesen Theil des Manuscripts mit der nächsten Sendung zurück.
Um aber den Druck nicht aufzuhalten, bitte ich Sie, gefälligst die auf S. 242 und 243 mit blauem Stift angezeigten Correcturen mit dem Manuscript zu vergleichen, oder lieber die ganze Urkunde nach diesem noch einmal durchzusehen. Zu majoris Seite 243 Zeile 5, wozu Sie ein ? gemacht, ist ecclesiae dem Sinne nach zu ergänzen und nach Petri Zeile 6 ist das Wort ecclesiarum ausgefallen; wenn dies Wort nicht im Manuscript| steht, könnte man es mit eckiger Klammer nach Petri hineinsetzen.
Maurer’s Buch habe ich für die historische Zeitschrift angezeigt2 und dabei gelegentlich auch die Abhandlung von Dr. Pawinsky3 über die italienischeStädteverfassung berücksichtigt. Daß die Schöffen in den italienischen Städten mehr als bloße Urtheilsfinder in den Gerichten waren, ist mir ganz unzweifelhaft, und glaube ich wenigstens für die letzteren – für die ersten fehlt mir jetzt ein neues Material – noch einmal deutlich ganz bewiesen zu haben.
Waitz, GeorgGeorg Waitz
HiKo
11905914218131886Waitz, Georg (1813–1886), in Flensburg geborener Historiker, der nach einem breiten geisteswissenschaftlichen, juristischen und theologischen Studium an den Universitäten Kiel und Berlin 1836 promoviert wurde. Nach seiner Tätigkeit bei den Monumenta Germaniae Historica wurde er 1842 ordentlicher Professor der Geschichtswissenschaft an der Universität Kiel, wechselte 1848 als Ordinarius an die Universität Göttingen und wurde 1858 Gründungsmitglied der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München. Als er 1875 Präsident der Monumenta Germaniae Historica in Berlin wurde, ging er gleichzeitig an die Universität Berlin. Er war in erster Ehe mit Clara Schelling (1818–1857), einer Tochter des Philosophen Friedrich Wilhelm Schelling (1775–1854), verheiratet, in zweiter Ehe mit Helene Franziska Friederike Hartmann (1831–1915), einer Tochter des Generals Georg Julius Hartmann (1774–1856).
Erlangen49.5928616,11.0056Mittelfränkische Universitätsstadt, etwa 20 Kilometer nördlich von Nürnberg gelegen, seit 1810 Stadt und Universität des Königreichs Bayern.
Bundesarchiv Berlin: Nachlaß Waitz, N 2321
.
BA Berlin1000
Hegel
, Karl: Albert von Straßburg und Matthias von Neuenburg, in: Forschungen zur deutschen Geschichte 10 (1870), S. 237-245.
Hegel
, Albert von Straßburg und Matthias von Neuenburg, S. 237-245
1870
Hegel
, Karl: Zur Geschichte der Städteverfassung im Mittelalter. Von Maurer, Georg Ludwig. Geschichte der Städteverfassung in Deutschland. 1. Bd. Erlangen 1869, in: Historische Zeitschrift 24 (1870), S. 1-21.
Hegel
, Städteverfassung im Mittelalter, S. 1-21
1870
Kreis
, Marion: Karl Hegel. Geschichtswissenschaftliche Bedeutung und wissenschaftsgeschichtlicher Standort (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 84), Göttingen, Bristol, CT, USA 2012.
Kreis
, Geschichtswissenschaftliche Bedeutung
2012
Cardauns, HermannHermann Cardauns11645204818471925Cardauns, Hermann (1847–1925), in Köln geborener Historiker und Publizist, der von 1865 bis 1868 an den Universitäten Bonn und München Geschichte und Klassische Philologie studierte, 1868 an der Universität Bern promoviert wurde und sich 1872 für das Fach „Mittelalterliche Geschichte“ habilitierte. 1869 wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und bearbeitete die Kölner Chroniken im Rahmen des von Karl Hegel (1813–1901) geleiteten Editionsunternehmens „Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert“. Von 1876 bis 1907 war er Chefredakteur der Kölnischen Volkszeitung.
Maurer, Georg LudwigGeorg Ludwig Maurer
HiKo
11873205617901872Maurer, Georg Ludwig (1790–1872), in der Rheinpfalz geborener Jurist und Historiker, der nach seinem Studium an den Universitäten Heidelberg und Paris im Jahre 1814 in den Staatsdienst des Königreichs Bayern eintrat. 1826 wurde er Professor der Rechtswissenschaften an der Universität München. Nachdem 1832 der minderjährige Otto Friedrich Ludwig von Wittelsbach (1815–1867) König Otto I. von Griechenland geworden war, wurde Maurer neben anderen bis 1834 mit der Führung der Regentschaft in Griechenland betraut. Nach seiner Rückberufung nach München wurde er 1847 im Königreich Bayern Justiz- und Außenminister und widmete sich seinen in zahlreichen Büchern niedergelegten (rechts)historischen Forschungen. Im Jahre 1863 wurde er zum Mitglied der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gewählt. Er war der Vater des Juristen Konrad Maurer (1823–1902).
Pawinski (Pawinsky), AdolfAdolf Pawinski17231716918401896Pawinski (Pawinsky), Adolf (1840–1896), war ein polnischer Historiker und Schüler Georg Waitz’ (1813–1886) in Göttingen.
Correctur, CorrecturenKorrektur bzw. Korrekturen im Rahmen einer historisch-kritischen Edition bzw. Korrekturen im Rahmen einer Drucklegung; auch: Korrekturen von Abiturprüfungen.
Manuscript, ManuskriptManuskript; Manuskript hier auch bezogen auf die Edition von Stadtchroniken Karl Hegels (1813-1901) im Sinne einer Niederschrift des editionsreifen Textes als Vorlage für den Setzer.
ConceptBriefentwurf.
Citat, CitateZitat, Zitate.
Urkunde, Urkunden, urkundliche DenkmälerAus dem Althochdeutschen von „urchundi“ für „Zeugnis“ stammender Begriff für ein historisches Dokument in Form eines geschriebenen, nicht literarischen Textes, der im engeren Sinne eine rechtskräftige Niederschrift einer schriftlichen, in bestimmter, wenn auch wechselnder Form abgefassten Erklärung über rechtliche Vorgänge darstellt, welche in der abendländischen Geschichte seit der römischen Antike belegt ist.
AbschriftAbgeschriebener Text, Duplikat bzw. Kopie, häufig auch als Hilfsmittel im Rahmen einer historisch-kritischen Edition gebräuchlich bzw. als Textgrundlage einer Edition für die Drucklegung.
Druck, Drucke„Druck“ als Abkürzung oder Synonym für Drucklegung gebraucht, darüber hinaus auch für ein fertiges Druckerzeugnis (z. B. Kunstdruck, gedruckte Edition einer handschriftlichen Quelle etc.) stehend, somit auch im Sinne von „alte Drucke“.
BlaustiftBlaufarbener Buntstift – ähnlich wie Bleistift, aber mit blauer Mine, erste holzgefasste Farbstifte wurden im Laufe des 18. Jahrhunderts hergestellt.
Cölner, Kölner, Cölnisch, KölnischZur Stadt Köln gehörend, auf Köln bezogen, Köln zuzuordnen.
Chronik(en), Chroniken der deutschen Städte (Städtechroniken), chronikalische DenkmälerEdition „Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert“, von 1862 bis 1899 hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften durch Karl Hegel (1813-1901); auch allgemein: auf die Antike zurückgehende geschichtliche Darstellung, in der die Ereignisse in zeitlich genauer Reihenfolge, dabei aber, im Gegensatz zu den formal strengeren Annalen, in größeren Zeitabschnitten aufgezeichnet werden, auch im Sinne von: Lebensläufen.
Hagen'sche ReimchronikDie „Hagen’sche Reimchronik“ der Stadt Köln ist ein grundlegendes Werk aus der Literaturgeschichte von Köln; der Stadtschreiber Gottfried Hagen (1230-1299) verfasste 1270 das „Boich van der stede Colne“, welches er im darauf folgenden Jahr mit einem Nachtrag versah. Er legte darin die Geschichte Kölns dar mit einem Schwerpunkt auf den Jahren von 1250 bis 1270; seine mittelhochdeutsche Chronik, die an der Schwelle zum Spätmittelalter anzusiedeln ist, liefert geschichtliche Tatsachen in Verbindung mit Legenden, in der Hauptthema der Konflikt die städtische Freiheit war und welche von Karl Hegel (1813-1901) im Rahmen seines großangelegten Editionsunternehmens der „Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert“ im Auftrag der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München herausgegeben wurde (Band 1 der Chroniken der niederrheinischen Städte. Cöln, im Jahr 1875 in Leipzig veröffentlicht, zugleich Band 12 der Gesamtreihe).
Buch (Maurer)Publikation des Rechtshistorikers und Juristen Georg Ludwig Maurer (1790-1872): Geschichte der Städteverfassung in Deutschland. 1. Band, Erlangen 1869.
Historische Zeitschrift (HZ)Im Jahre 1859 von dem Historiker Heinrich Sybel (1817-1895) gegründete geschichtswissenschaftliche Fachzeitschrift.
Stadtverfassung, StädteverfassungRechtskräftige Verfassung einer Stadt bzw. mehrerer Städte (Rechtswesen) insbesondere auch als Forschungsgegenstand Karl Hegels (1813-1901).
SchöffeAls historischer Begriff seit der Reform des Gerichtswesens unter Karl dem Großen (768-814) Angehöriger eines siebenköpfigen Kollegiums von Urteilsfindern, Laienrichtern, welche im Laufe des weiteren Mittelalters von der zunehmenden niederen Gerichtsbarkeit verdrängt wurden.
UrtheilsfinderUrteilsfinder, der damit betraut ist, ein gerichtliches Urteil zustande kommen zu lassen; teilweise Synonym zu Schöffe oder Laienrichter.
Mehrere Registerverweise
Zitierempfehlung
Die wissenschaftliche Korrespondenz des Historikers Karl Hegel (1813-1901), bearbeitet von Helmut Neuhaus und Marion Kreis