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Karl Hegel an Georg Waitz, Erlangen, 22. Januar 1870

Theurer Freund!

Ich schicke die Correcturblätter zurück; es fehlt noch der Schluß.

Die Correctur ohne Manuscript zu machen habe ich etwas unbequem gefunden, da ich den Aufsatz1 fast ganz ohne Concept geschrieben habe, auch Citate oder Bücher mir nur zum Theil noch zur Hand sind. Von der abgedruckten Urkunde habe ich ebenfalls keine andere Abschrift und erbitte ich mir deßhalb wenigstens diesen Theil des Manuscripts mit der nächsten Sendung zurück.

Um aber den Druck nicht aufzuhalten, bitte ich Sie, gefälligst die auf S. 242 und 243 mit blauem Stift angezeigten Correcturen mit dem Manuscript zu vergleichen, oder lieber die ganze Urkunde nach diesem noch einmal durchzusehen. Zu majoris Seite 243 Zeile 5, wozu Sie ein ? gemacht, ist ecclesiae dem Sinne nach zu ergänzen und nach Petri Zeile 6 ist das Wort ecclesiarum ausgefallen; wenn dies Wort nicht im Manuscript steht, könnte man es mit eckiger Klammer nach Petri hineinsetzen.

Dr. Cardauns hat meinen Antrag wegen Bearbeitung der Kölnischen Chroniken gern angenommen und habe ich ihm die Hagen’sche Reimchronik in neu festgestelltem Text zugeschickt.

Maurer’s Buch habe ich für die historische Zeitschrift angezeigt2 und dabei gelegentlich auch die Abhandlung von Dr. Pawinsky3 über die italienische Städteverfassung berücksichtigt. Daß die Schöffen in den italienischen Städten mehr als bloße Urtheilsfinder in den Gerichten waren, ist mir ganz unzweifelhaft, und glaube ich wenigstens für die letzteren – für die ersten fehlt mir jetzt ein neues Material – noch einmal deutlich ganz bewiesen zu haben.

Mit herzlichem Gruß
der Ihrige
Carl Hegel.