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Paul Scheffer-Boichorst an Karl Hegel, Giessen, 27. Juli 1875

Sehr geehrter Herr!

Absicht dieser Zeilen ist, Ihnen natürlich vielmals1 für Ihre Studien über Dino Compagni meinen Dank zu sagen. Ich hoffte Ihnen gleichzeitig mit meinem Danke die Stellung, welche ich Ihrer Aufforderung gegenüber einnehme, in ausführlicher Weise begründen zu können. Allein ich sehe nun wohl, daß ich vor Schluß des Semesters nicht dazu gelangen werde. Einen jungen Dozenten machen die Collegien doch viel mehr zu schaffen, als ich früher geglaubt hatte. Dazu habe ich, um nur mit meinem Thema zu Ende zu kommen, schon seit dem 1ten Juli meine Studien verdoppeln müssen. Also doppelte Arbeit! Wie gesagt, hoffte ich gleichwohl Zeit zu finden, Ihnen ausführlich meine Meinung über Ihre Schrift2 darlegen zu können. Im Warten auf solche Muße sind nun schon zwei Wochen verstrichen. Genehmigen Sie jetzt wenigstens meinen wärmsten Dank sowohl für Ihre Schrift, als auch für die mannigfache, mir außerordentlich schmeichelhafte Anerkennung, die Sie mir so reichlich zu Theil werden ließen.

Um aber auch heute schon wenigstens nicht mit ganz leeren Händen zu kommen, will ich zu der Häuserzerstörung auf Seite 43 bemerken, daß der Villanische Text bei Neratori XIII 344 ganz verfassungsgemäß lautet: a disfare e guartare i beni d’uno di casa Galli. Der dragomannische Text ist gar im Allgemeinen das bessere, aber doch nicht überall; namentlich gerade an obiger Stelle nicht. Zu dieser, angeblich durch Dino vollzogene Häuserzerstörung bemerken Sie S. 21, daß die Erzählung zuvor in auffallenden Widerspruch tritt mit Villani und Anderen, „aber doch nicht durch ein urkundliches Zeugniß widerlegt wird“. Dem meine ich doch entschieden widersprechen zu sollen. Die von mir S. 106 angeführte Urkunde scheint mir die schlagendste Widerlegung zu sein. Dazu kommt nun noch folgendes, gar reizendes Sätzchen, das mir vor 8 Tagen aus Florenz zuging: „Lire 28, solli 13, danari 6 jur nemuneratiione e page magistrorum (scilicet de lapide et ligamine), picconariarum, barattiriorum (offenbar verlesen für banderariorum), turbatitarum (ich zweifele nicht: anstatt trunbatitorum = trombettieri) et nuntiorum, qui fuerunt as destruendum donum de Gallis. Fassi questo consiglio L’ultimo di Marzo 1293“.

Mit nochmaligem Danke und zugleich dem Versprechen, daß ein genaues Eingehen auf Ihre Schrift meine erste Carrierearbeit sein soll,
Ihr Ihnen aufrichtig ergebener Scheffer-Boichorst.

P. S. Mir ist nun der Borghini am 15ten Juni und 1ten Juli nicht zugekommen. Könnten Sie mir vielleicht, diesmal die beiden Schriften zukommen lassen?