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Ferdinand Frensdorff an Karl Hegel, Göttingen, 23. November 1881

Hochgeehrter Herr Professor!

Als unsere Facultät den hundertjährigen Geburtstag Karl Friedrich Eichhorns durch Festrede und Ehrenpromotionen zu feiern beschloß, da setzten wir sofort an die Spitze der zu creierenden Doctoren Ihren Namen, um Ihnen auszudrücken, wie sehr wir die rechtsgeschichtlichen Studien, die Erkenntniß des deutschen Rechts durch Ihre Arbei- ten von der Geschichte der italiänischen Städteverfassung1 an bis zu dem jüngst ausgegebenen Bande der Chroniken deutscher Städte2 gefördert erachten. Gerade die Erinnerung an Eichhorn legte es uns nahe, einen Mann zu ehren, dem Geschichte und Jurisprudenz zu gleichem Danke verpflichtet sind, einem Mann, dem es gelungen, die glänzende Combination Eichhorns über den Ursprung der städtischen Verfassung in Deutschland nicht minder glänzend zu widerlegen.

Ehe wir Ihren Namen in unsere Liste setzten, hatte ich mich überzeugt, daß im Erlanger deutschen Katalog, der Titel und Würden ausführlich aufzählt, außer der philosophischen Doktorwürde kein akademi- scher Grad bei Ihrem Namen angegeben war. Da wir das Geheimniß in Bezug auf die Ehrenpromotion selbst wie auch die zu promovierenden Ehrendoctoren zu beobachten uns vorgesetzt hatten, konnte ich auch nicht zuvor in Erlangen anfragen, ob Sie bereits Doctor juris sind.

So sind wir leider erst durch Ihr Telegramm3 davon unterrichtet worden, daß uns Halle die Ehre schon länger vorweg genommen hat.4 Wenn es eine Form gäbe, Sie noch zum Dr. juris von Göttingen zu machen, nachdem Sie es schon von Halle sind, würden wir Sie gewählt haben, um Ihnen zu zeigen, welchen Werth wir auf Ihre Ehrenmitgliedschaft legen.

So müssen Sie uns gestatten, Ihnen mitzuthei- len, daß es unsere Absicht war, von Ihnen zu sagen:

qui medii aevi rerum municipalium originem juri Germanico vindicavit,
urbinem Germanicarum chronicas in corpus illud celeberrimum redegit,
aliaque juris Germanici summa cum arte instituta illustravit,
de jure Germanico colendo optime meritus,

und wie sehr es uns leid thut, diese Absicht nicht zur Ausführung bringen zu können.

Um alle Mißverständnisse auszuschließen, habe ich nach Halle eine aufklärende Mittheilung an die juristische Facultät gesandt.

In alter Anhänglichkeit
Ihr F. Frensdorff,
der Zeit Decan der juristischen Facultät