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Karl Hegel an Aloys Schulte, Erlangen, 12. Mai 1882

Geehrter Herr Doctor!

Leider kann ich Ihnen nur wenig oder gar nicht dienen. Ich erinnere mich nicht Excerpte aus dem Stadtrecht von 1322 gemacht zu haben. Die Handschriften der Stadtbibliothek, welche dasselbe enthielten, habe ich in Straßburger Chroniken S. 930 Anmerkung 1 beschrieben. Die Notizen, die ich mir flüchtig über die ganze Reihe der codices gemacht und noch unter meinen Straßburger Sachen vorgefunden habe, lege ich bei. Doch werden Sie Ihnen kaum etwas nützen. Die beiden Blätter beziehen sich auf ein und dieselbe Reihe der codices, auf dem einen ist damit Schilters Stadtrecht Handschrift des Stadt-Archivs verglichen. Wie es sich mit meiner Angabe von einer doppelten Reihe von Foliobänden im Stadtarchiv und auf der Stadtbibliothek S. 921 Anmerkung 2. verhält, kann ich nicht bestimmt sagen, da Herr Brucker in Bezug hierauf gegen mich ganz bestimmt in Abrede genommen hat, daß eine solche Reihe von Bändern (ich glaubte sie noch vor Augen zu sehen auf einem Regal des Nebenzimmers) im Archiv vorhanden gewesen sei: er muß es besser wissen, ich kann mich geirrt haben, begreife es aber heute noch nicht. Doch gleichviel! Wären die Bände vorhanden, so würden Sie sie kennen und bezüglich des Stadtrechts von 1322 habe ich ja selbst nur die 3 codices aus der Reihe der Stadtbibliothek angeführt.

Können Sie mir nun wohl Ihrerseits zu etwas verhelfen, das ich aus Straßburg zu haben wünsche? Die Revue d’Alsace 1850-1870 befindet sich weder auf der hiesigen Universitäts-Bibliothek, noch auf der sonst so reichhaltigen Münchener Hof- und Staatsbibliothek. In dieser, ich weiß nicht in welchem Jahrgang oder Band, steht ein Aufsatz von Kröber über Jeremias Jacob Oberlins Briefwechsel: Den möchte ich gerne sehen. Wäre es nicht möglich, daß Sie mir den Band (natürlich unfrankirt) schicken? ich behalte ihn nur einen Tag und stehe für jedes Risiko, mit Ersatz bei Beschädigung oder Verlust.

Den Ausschnitt auf dem einen Blatt werde ich ohne Zweifel für das Druckmanuscript gemacht haben, für welches ich die meisten Excerpte, ohne neue Abschrift davon zu nehmen, verwendete.

Die Handschriften der Stadtbibliothek befanden sich beisammen in einem besonderen Zimmer mit verschlossener Glasthür. Einen Handschriftenkatalog gab es nicht; Herr Saum, der Bibliothekar, war unfähig einen solchen anzufertigen, da er keine deutschen Handschriften zu lesen verstand. Er ließ mich nicht gern allein im Zimmer, vielleicht nach dem Reglement, so daß ich sehr pressirt war, wenn ich die Sammlung durchmustern und mir Aufzeichnungen über Einzelnes machen wollte. Die Handschriften, die ich besonders benutzen wollte, bekam ich ins allgemeine Lesezimmer: es waren vorzugsweise die Chroniken.

Hochachtungsvoll
Carl Hegel.