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Heinrich Brunner an Karl Hegel, Berlin, 20. Oktober 1882

Hochgeehrter Herr College!

Herzlichen Dank für Ihre freundlichen und belehrenden Zeilen. Für weitere Nachforschungen über den Bodmann’schen Codex bin ich Ihnen sehr verbunden. Die Echtheit des Grundtextes des Rheingauer Landrechts steht auch mir außer Zweifel. Verdächtig bleiben mir aber die speciellen Beziehungen auf den Rheingau, so das Hahn pagina 91 meiner Abhandlung, das Sanier pagina 93, aber auch die Lützelnawe in Art. I und die Einsetzung des Wortes Rheingau für Drente.2 Was den zweiten, den holländischen Theil der Quelle betrifft, so habe ich darüber an Fruin in Utrecht geschrieben. Auch ihm ist die Grundquelle unbekannt, doch zweifelt er nicht, daß Sie holländisch sei. In den Niederlanden ist kürzlich eine Gesellschaft zur Ausgabe der Quellen van het oud vaderlandsche Recht entstanden, welche auch laufende Mittheilungen publicirt. Fruin schreibt mir, daß er darin über das Rheingauer Landrecht berichten werde.

Ihrer Mainzer Verfassungsgeschichte sehe ich mit Spannung entgegen. Sie soll mir bei Abfaßung eines Handbuchs der deutschen Rechtsgeschichte, wozu ich mich vor einiger Zeit habe einfangen laßen, ersprießliche Dienste leisten. Seien Sie nochmals meines aufrichtigen Dankes versichert.

Mit ausgezeichneter Hochachtung
ergebenst
Heinrich Brunner.