Herzlichen Dank für Ihre freundlichen und belehrenden Zeilen. Für weitere Nachforschungen über den Bodmann’schen Codex bin ich Ihnen sehr verbunden. Die Echtheit des Grundtextes des Rheingauer Landrechts steht auch mir außer Zweifel. Verdächtig bleiben mir aber die speciellen Beziehungen auf den Rheingau, so das Hahn pagina 91 meiner Abhandlung, das Sanier pagina 93, aber auch die Lützelnawe in Art. I und die Einsetzung des Wortes Rheingau für Drente.2 Was den zweiten, den holländischen Theil der Quelle betrifft, so habe ich darüber an Fruin in Utrecht geschrieben. Auch ihm ist die Grundquelle unbekannt, doch zweifelt er nicht, daß Sie holländisch sei. In den Niederlanden ist kürzlich eine Gesellschaft zur Ausgabe der Quellen van het oud vaderlandsche Recht entstanden, welche auch laufende Mittheilungen publicirt. Fruin schreibt | mir, daß er darin über das Rheingauer Landrecht berichten werde.
Ihrer Mainzer
Verfassungsgeschichte sehe ich mit Spannung entgegen. Sie soll mir bei Abfaßung eines Handbuchs der deutschenRechtsgeschichte, wozu ich mich vor einiger Zeit habe einfangen laßen, ersprießliche Dienste leisten. Seien Sie nochmals meines aufrichtigen Dankes versichert.
Brunner, HeinrichHeinrich Brunner11866770X18401915Brunner, Heinrich (1840–1915), im oberösterreichischen Wels geborener Rechtshistoriker, der von 1858 bis 1860 Rechtswissenschaft an der Universität Wien studierte, im Jahre 1864 zum Dr. jur. beider Rechte promoviert wurde und sich 1865 in Wien habilitierte. Von 1866 bis 1870 war er zunächst außerordentlicher Professor, ab 1868 Ordinarius an der Universität Lemberg, von 1870 bis 1872 an der Universität Prag, von 1872 bis 1874 an der Universität Straßburg und dann bis zu seinem Lebensende an der Universität Berlin, deren Rektor er 1896/97 auch war.
Hegel, KarlKarl Hegel
HiKo
11657075X
Berlin52.5170365,13.3888599Hauptstadt des Königreichs Preußen und ab 1871 auch des Deutschen Reiches.
Brunner
, Heinrich: Sippe und Wehrgeld mit einem Anhang zum „Rheingauer Landrecht“ , in: „Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte“ 3 (1882); zugleich 16. Band der „Zeitschrift für Rechtsgeschichte. Germanistische Abtheilung“, S. 1-101.
Brunner
, Sippe und Wehrgeld, S. 1-101
1882
Bodmann, Franz Joseph Ignaz11621624717541820Bodmann, Franz Joseph Ignaz (1754–1820), war ein aus Unterfranken stammender deutscher Rechtshistoriker und Jurist.
Fruin, Jacobus Anthonie12173927918291884Fruin, Jacobus Anthonie (1829–1884), war ein niederländischer Jurist und Rechtshistoriker, der in Utrecht geboren wurde und dort zuletzt als Professor für Handels- und Bürgerrecht wirkte; seiner Universität stand er 1865/66 und 1878/78 als Rektor vor; seit 1867 war er Mitglied der Königlich Niederländischen Akademie der Wissenschaften.
RheingauWestlich von Wiesbaden an den südlichen Taunus-Hängen rechtsrheinisch gelegenes Weinanbau-Gebiet.
Utrecht52.080985600000005,5.12768396945229Die in etwa in der geografischen Mitte der Niederlande gelegene Stadt ist die Hauptstadt der gleichnamigen niederländischen Provinz Utrecht.
Matthäi-Kirchstraße (Berlin)Historische Straße in Berlin, welche von 1846 bis 1934 diesen Namen trug, welche heute Herbert-von-Karajan-Straße heißt und in Berlin-Tiergarten gelegen ist.
Codex, CodicesKodex, aus dem Lateinischen stammend, Plural Codices, in Bezug auf das Mittelalter bezogen auf eine Sammlung von Handschrift(en), welche zwischen Holzdeckeln zu einer Art Buch zusammengefügt sind; im übertragenen Sinne auch Bezeichnung für eine Sammlung geschriebener oder auch ungeschriebener Verhaltensregeln innerhalb einer Gesellschaft, Menschengruppe, eines Standes etc.
Sippe und WergeldAufsatz des Rechtshistorikers Heinrich Brunner (1840-1915) mit einem Anhang zum „Rheingauer Landrecht“, der 1882 in der „Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte“, 3. Band, zugleich 16. Band der „Zeitschrift für Rechtsgeschichte. Germanistische Abtheilung“ erschien, S- 1-101.
holländischAuf das Holländische (als Sprache) bezogen, ihm zuzuordnen, zu ihm gehörend.
Quelle/-nUrsprünglich für aus der Erde austretenden Wasser, im Metaphorischer Sprachgebrauch stehend für: Lebensquelle/Kraftquelle/Ursprung; auch: Informationen, (amtliche) Nachrichten aus erster Hand.
GrundquelleUrsprüngliche historische Quelle vornehmlich bezogen auf Schriften, Texte.
Gesellschaft zur Ausgabe der Quellen van het oud vaderlandsche Recht1879 gegründete Niederländische Gesellschaft („Vereenigung tot Uitgaaf der Bronnen van het Oud-Vaderlandse Recht“, heute „De Stichting“, also: Stiftung) zur Veröffentlichung von Quellen des alten niederländischen Rechts ist eine heute Stiftung, die das Interesse an und das Studium der niederländischen Rechtsgeschichte fördert. Der Name der Stiftung wird heute auch in abgekürzter Form als Stiftung für altniederländische Rechtsquellen verwendet. Traditionell ist die 1879 als Verein gegründete Stiftung unter der Abkürzung OVR bekannt.
Mittheilungen (OVR)Wissenschaftliche Zeitschrift zu den OVR (= Oud-Vaderlandse Recht) der entsprechenden Gesellschaft bzw. heutigen Stufung, welche seit ihrer Gründung 1879 unter dem Titel „Reports and Medeelingen van de Vereeniging tot Uitgaaf der Bronnen van het Oud-Vaderlandsche Recht“ erschien, wobei 1999 der Titel geändert wurde in: „Pro Memorie.Bijdragen tot de rechtsgeschiedenis der Nederlanden“.
Mainzer Verfassungsgeschichte (Hegel)Publikation Karl Hegels (1813-1901), welche 1882 in Leipzig erschien unter dem Titel: „Verfassungsgeschichte von Mainz im Mittelalter“, Leipzig 1882 (= Separatabdruck aus den „Chroniken der deutschen Städte“, Mainz, Bd. 2, Abtheilung 2).
MainzerZu Mainz gehörend, auf Mainz bezogen, Mainz zuzuordnen.
VerfassungsgeschichteInterdisziplinäres Teilgebiet der Geschichts- und der Rechtswissenschaft auch hinsichtlich rechtshistorischer Kontexte, das sich vornehmlich mit der Entwicklung von Verfassungen im Laufe der Geschichte beschäftigt.
Deutsch/deutsch, Deutsche/r; DeutschesAuf die deutschen Staaten bezogen, den deutschen Staaten zuzuordnen, zu den deutschen Staaten gehörend; deutschsprachig; deutsche Sprache; Angehörige/r der deutschen Staaten, Deutschlands.
RechtsgeschichteIm 19. Jahrhundert entstandene interdisziplinäre Wissenschaft, die sowohl der Rechts- wie der Geschichtswissenschaft zuzuordnen ist.
Mehrere Registerverweise
Zitierempfehlung
Die wissenschaftliche Korrespondenz des Historikers Karl Hegel (1813-1901), bearbeitet von Helmut Neuhaus und Marion Kreis