Ich bin Ihnen für die Zusendung Ihrer Abhandlung über den Ursprung der Cölner Stadtverfassung um so mehr dankbar, als die Westdeutsche Zeitschrift hier noch nicht angeschafft ist. Wie viel mir in Ihrer Ausführung problematisch scheint, so bringen Sie darin doch neue Momente zur Erwägung. Von meiner Schrift2 scheinen sie nur wenig Nutzen gezogen zu haben, da Sie nur das anführen, wo ich meine Unkenntniß über den Anfang der städtischen Corporation gestehe.
Es freut mich, daß die Schreinsurkunden, von denen ich im Archiv des Landgerichts zu Cöln Einsicht nahm und die jetzt im Stadtarchiv zu sein scheinen, nunmehr zum Abdruck kommen sollen.