Die I. Section1 hat in ihrer Sitzung am 30. Januar2 beschlossen, die Umwandlung der durch den Tod des außerordentlichen Professors der Philosophie Dr. Xaver Schmidt erledigten Stelle in eine außerordentliche Professur für Alte Geschichte zu beantragen und zum Zweck der Besetzung derselben einen Zuschuß von 636 Mark (soviel wie die Pension der Witwe des Verstorbenen beträgt) aus dem Reservefond des Universitäts-Etats als Gehaltsergänzung zu verlangen. Um diesen Beschluß, der sofort zur vorläufigen Kenntniß des akademischen Senats gebracht werden soll, zum Facultätbeschluß zu erheben, ist die Zustimmung der II. Section erforderlich; ich ersuche Sie daher sich gefälligst darüber zu erklären.
Mit dem Antrage der I. Section einverstanden …3.