Herzlichen Dank für Ihre neue Auflage Verfassungs-Geschichte IV, worin Sie überall die neuste Litteratur berücksichtigt, sich mit abweichenden Meinungen auseinandergesetzt haben. Auch ich würde Ihnen dazu Veranlassung geben können.1 Denn was sagen Sie zu meiner Ketzerei, daß ich nicht an die Immunität der königlichenGüter ‚nach altem Herkommen’ glaube, daß Königsgut und Immunität an sich ein Widerspruch ist? Da man nicht unterschied zwischen dem was des Königs und dem was des Staates (publicum) ist (S. 6 Anmerkungen). Die Bestimmungen der Immunitätsprivilegien: Ausschließung des Judex publicus, Überlassung der Einkünfte des Fiscus, haben keinen Sinn für die königlichen Güter. Der Judex oder actor der villa regia war ebenso gut ein öffentlicher Beamter, wie der Graf oder Centenar, wurde auch wie diese sonst im Staatsdienst gebraucht, im Heer, bei der Grenzwache, bei Gesandtschaften (De villis c. 16) und | richtete über die Freien wie über die Unfreien (c. 52-56). Wenn der Ausdruck Immunität bisweilen im 9 Jahrhundert auch von den königlichen Gütern gebraucht oder diese unter den Immunitäten mit begriffen sind, so ist dies offenbar nur nach der Analogie geschehen, daß sie gleichfalls abgesonderte Herrschaften und Gerichtsbezirke bildeten (Verfassungs-Geschichte IV, 319). Im Edictum Pistense 864 c. 18 wurde sie doch noch ausdrücklich unterschieden. In der Stelle Syn. Mogunt. 847 c. 62 ist, wie ich sie auffasse, nur von der Immunität die Rede, welche der König den Kirchen verliehen hat (…). Ich gebe diese Einwendungen Ihrer hochverständigen Prüfung anheim.
Vielleicht zu sagen: Immunitäten dergl. des Landguts; was der und sicher hatte auf andre übertragen.3
Dadurch seiner […] […] gleichgestellt.4
Herr Archivar Arthur Wyß hat meine Edition der MainzerChroniken5 einer schlechten Kritik unterzogen6, und Wattenbach gibt ihm in allen Punkten, wie es scheint, Recht und versetzt mir selbst noch einen Seitenhieb (ich habe nicht presentato7 in den Text gesetzt, weil das keinen Sinn gibt, es könnte nur presentatus heißen). Mit Arthur Wyß werde ich | mich auseinandersetzen: sein diplomatisch genaues Verfahren in der Rechtschreibung scheint mir bei einer äußerst fehlerhaften Handschrift nicht wohl angebracht.8
Der Angriff Scheffer Boichorsts gegen Wegeles Buch hat mich empört. Ich finde mich um so mehr dazu aufgefordert für meinen Freund einzutreten, als ich leider überzeugt bin, daß sein Groll davon herrührt, daß das Buch mir gewidmet ist und Wegele sich auch in der Dinofrage mit mir einverstanden erklärt hat.9
Von Koppmann höre ich seit lang nichts. Der Druck der LübeckerChroniken10 steht seit vergangenem Herbst so gut wie still. Ich werde noch heute einen Mahnbrief an ihn schicken.
Ob dieser mein Brief Sie wohl noch in Berlin findet? Möchte Ihnen die sengende Hitze des schönen Italiens11 nichts schaden!
Mit herzlichem Gruß in die Ferne, falls Sie schon dort sind, und besten Wünschen für die Früchte, die Sie daselbst gewinnen werden
Waitz, GeorgGeorg Waitz
HiKo
11905914218131886Waitz, Georg (1813–1886), in Flensburg geborener Historiker, der nach einem breiten geisteswissenschaftlichen, juristischen und theologischen Studium an den Universitäten Kiel und Berlin 1836 promoviert wurde. Nach seiner Tätigkeit bei den Monumenta Germaniae Historica wurde er 1842 ordentlicher Professor der Geschichtswissenschaft an der Universität Kiel, wechselte 1848 als Ordinarius an die Universität Göttingen und wurde 1858 Gründungsmitglied der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München. Als er 1875 Präsident der Monumenta Germaniae Historica in Berlin wurde, ging er gleichzeitig an die Universität Berlin. Er war in erster Ehe mit Clara Schelling (1818–1857), einer Tochter des Philosophen Friedrich Wilhelm Schelling (1775–1854), verheiratet, in zweiter Ehe mit Helene Franziska Friederike Hartmann (1831–1915), einer Tochter des Generals Georg Julius Hartmann (1774–1856).
Erlangen49.5928616,11.0056Mittelfränkische Universitätsstadt, etwa 20 Kilometer nördlich von Nürnberg gelegen, seit 1810 Stadt und Universität des Königreichs Bayern.
Bundesarchiv Berlin: Nachlaß Waitz, N 2321
.
BA Berlin1000
Die Chroniken der deutschen Städte
vom 14. bis in’s 16. Jahrhundert, hg. durch die Historische Commission bei der Königl. Academie der Wissenschaften von Karl
Hegel
, Bd. 17, Die Chroniken der mittelrheinischen Städte. Mainz, bearb. von Karl
Hegel
, Bd. 1, Leipzig 1881. (https://dlibra.bibliotekaelblaska.pl/dlibra/publication/59564/edition/54929 )
Chroniken der deutschen Städte
, Bd. 17, Mainz, Bd. 1
1881
Die Chroniken der deutschen Städte
vom 14. bis in’s 16. Jahrhundert, hg. durch die Historische Commission bei der Königl. Academie der Wissenschaften von Karl
Hegel
, Bd. 18, Die Chroniken der mittelrheinischen Städte. Mainz, bearb. von Karl
Hegel
, Bd. 2, Leipzig 1882. (https://dlibra.bibliotekaelblaska.pl/dlibra/publication/59565/edition/54931 )
Chroniken der deutschen Städte
, Bd. 18, Mainz, Bd. 2
1882
Wyss
, Arthur: Zur Geschichte der Stadt Mainz im Mittelalter. Die Chroniken der deutschen Städte Bd. XVIII. Leipzig 1881. [Bd.] XXIV und 414 S[eiten]. Leipzig 1882. 1. Abteilung XVI und 250 S[eiten]. Zweite Abteilung 258 S[eiten]. 1) Die Ausgabe der Mainzer Chroniken in den „Chroniken der deutschen Städte“, in: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst 3 (1884), S. 35-58.
Wyss
, Stadt Mainz, S. 35-58
1884
Kreis
, Marion: Karl Hegel. Geschichtswissenschaftliche Bedeutung und wissenschaftsgeschichtlicher Standort (= Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 84), Göttingen, Bristol, CT, USA 2012.
Kreis
, Geschichtswissenschaftliche Bedeutung
2012
Neuhaus
, Helmut (Hg.): Karl Hegels Gedenkbuch. Lebenschronik eines Gelehrten des 19. Jahrhunderts, Köln, Weimar, Wien 2013.
Neuhaus
, Karl Hegels Gedenkbuch
2013
Die Chroniken der deutschen Städte
vom 14. bis in’s 16. Jahrhundert, hg. durch die Historische Commission bei der Königl. Academie der Wissenschaften von Karl
Hegel
, Bd. 19, Die Chroniken der niedersächsischen Städte. Lübeck, bearb. von Karl
Koppmann
, Bd. 1, Leipzig 1884. (https://dlibra.bibliotekaelblaska.pl/dlibra/publication/59566/edition/54940 )
Die Chroniken der deutschen Städte
, Bd. 19, Lübeck, Bd. 1
1884
Wyß, ArthurArthur Wyß11734933X18521900 Wyß, Arthur (1852–1900), geboren in Bad Homburg v. d. Höhe, gestorben in Frankfurt am Main, Archivar und Historiker.
Wattenbach, WilhelmWilhelm Wattenbach
HiKo
11715138618191897Wattenbach, Wilhelm (1819–1897), in Rantzau/Holstein geborener Historiker, der nach seinem Studium an den Universitäten Bonn, Göttingen und Berlin im Jahre 1843 zur 1819 gegründeten Monumenta Germaniae Historica (MGH) in Berlin kam. 1855 wurde er Archivar an der Universität Breslau, 1862 ordentlicher Professor an der Universität Heidelberg, 1873 an der Berliner Universität.
Scheffer-Boichorst, PaulPaul Scheffer-Boichorst11860685918431902Scheffer-Boichorst, Paul (1843–1902), in Elberfeld geborener Historiker, der von 1862 bis 1867 an den Universitäten Innsbruck, Göttingen, Berlin und Leipzig studierte, wo er 1867 auch promoviert wurde. Von 1867 bis 1872 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Editionsunternehmen „Regesta Imperii“, dann bis 1875 bei den Monumenta Germaniae Historica. 1875 wurde er außerordentlicher Professor an der Universität Gießen und war von 1876 bis 1890 Ordinarius an der Universität Straßburg, anschließend bis zu seinem Lebensende an der Universität Berlin. Von 1891 bis 1902 gehörte er der Zentraldirektion der Monumenta Germaniae Historica an, ab 1898 war er Mitglied der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Mit Karl Hegel (1813–1901) lieferte er sich einen heftigen Disput über die Echtheit der Chronik des Dino Compagni, bei welchem Karl Hegel recht behalten sollte.
Wegele, Franz XaverFranz Xaver Wegele
HiKo
11930313218231897Wegele, Franz Xaver (1823–1897), in Landsberg am Lech geborener Historiker, der an den Universitäten München und Heidelberg studierte und sich im Jahre 1849 habilitierte. Von 1851 bis 1857 war er außerordentlicher Professor der Geschichte an der Universität Jena, von 1857 bis zu seinem Tode ordentlicher Professor an der Universität Würzburg. Im Jahre 1858 gehörte er, ein Freund Karl Hegels (1813–1901), zu den Gründungsmitgliedern der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und war von 1873 bis 1897 einer der Redakteure bei der Allgemeinen Deutschen Biographie (ADB).
Koppmann, KarlKarl Koppmann11633908X18391905Koppmann, Karl (1839–1905), war Historiker und Archivar, der auch an dem großen Editionsunternehmen Karl Hegels (1813–1901) der „Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert“ im Auftrag der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München mitarbeitete.
Berlin52.5170365,13.3888599Hauptstadt des Königreichs Preußen und ab 1871 auch des Deutschen Reiches.
ItalienDie in der Form eines Stiefels als Apeninnen-Halbinsel ins Mittelmeer hineinreichende Landschaft von den Alpen bis Sizilien war politisch bis ins 19. Jahrhundert vom Nebeneinander einer Vielzahl von Staaten und von Fremdherrschaft geprägt. Im Zuge der italienischen Nationalbewegung (Risorgimento) kam es erst 1861 zur Gründung des Königreiches Italien als eines Nationalstaates mit König Viktor Emanuel II. (1820-1878) an der Spitze.
VerfassungsgeschichteInterdisziplinäres Teilgebiet der Geschichts- und der Rechtswissenschaft auch hinsichtlich rechtshistorischer Kontexte, das sich vornehmlich mit der Entwicklung von Verfassungen im Laufe der Geschichte beschäftigt.
Verfassungsgeschichte, Verfassungs-Geschichte (Waitz)Achtbändiges, mehrfach aufgelegtes Werk des Historikers Georg Waitz (1813-1886) über „Deutsche Verfassungsgeschichte“ (vor allem für Rechtsgeschichte und Mediävistik), welches zwischen 1844 und 1878, bzw. in neubearbeiteter Auflage zwischen 1865 und 1896), Bände 1-6 (ab Band 5 postum) in Kiel bzw. Berlin erschien.
Lit(t)eratur, Lit(t)eraturenLiteratur, Plural: Literaturen, im Verständnis des 19. Jahrhunderts Synonym und Oberbegriff für alle sprachlichen (mündlich oder schriftlich fixierten) Zeugnisse; im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts auch bereits verwendet als Synonym für „wissenschaftliche Fachliteratur“.
KetzereiAbweichen von einer als allgemein gültig angesehenen Meinung; verdammenswerte Meinung; Häresie.
Immunität, ImmunitätenAus dem Lateinischen von: „immunita“ für: Dienst- und Abgabefreiheit, zurückgehend auf die römische Antike für die Freiheit der kaiserlichen Domänen von öffentlichen Abgaben und Lasten, was sich in der Spätantike auch auf den kirchlichen Bereich übertrug und auch weiterhin Bestand hatte.
königlichAuf einen König bzw. auf ein Königreich bezogen, dazu gehörend, diesem zuzuordnen.
Gut, GüterLandgut, Großgrundbesitz mit den dazugehörenden Gebäuden unter landwirtschaftlicher Prägung; Eigentum (materiell oder geistig); Frachtgut und Stückgut, zu transportierende Ware oder zu transportierendes Stück; Stoff, Material als Wirtschafts- und Produktionsgut.
KönigsgutIm Mittelalter der Verfügungsgewalt des Königs unterstehender Grundbesitz, Domäne, Haus-, Kron- und Reichsgut.
KönigAuf das Althochdeutsche zurückgehender Begriff („kuning“ zu „kunni“ für „Geschlecht“) als Bezeichnung für einen Träger des Königstitels in seiner Funktion als höchster (nach dem Kaiser) weltlicher Herrscher oder Repräsentant einer Monarchie.
Publicum, publicumPublikum; auch im Sinne von Form der Vorlesung bzw. „Collegium publicum“ gebracht für: öffentliche Vorlesung an einer Universität; öffentlich, allgemein, staatlich.
Judex publicusMittelalterlicher, ggf. auch bischöflicher Beamter im Bereich der staatlichen Rechtssprechung.
FiscusFiskus, also: Staatskasse; Staatsvermögen mit dem Staat als Eigentümer.
Judex (villa regia)„Judex“ als Verwalter einer villa regia, einer Königspfalz, damit ein mittelalterlicher Verwaltungsbeamter.
actor (villa regia)Verwaltungsbeamter im Mittelalters zur Verwaltung einer Königspfalz (villa regia).
villa regia„Villa regia“ ist der lateinische Begriff für: „Königspfalz“ als Stützpunkte für die reisenden römisch-deutschen Könige, Stammesherzöge und Bischöfe als Territorialherren ihrer Hochstifte im Früh- und Hochmittelalter.
BeamterStaatsdiener bzw. männliche Person, die im öffentlichen Dienst tätig ist oder einer entsprechenden Körperschaft mit bestimmten besonderen Rechten und Pflichten.
GrafAus dem Althochdeutschen stammender Begriff (“g(e)rafio“) wohl für ‚Befehlshaber einer Schar’ stehend, in weiterer Entwicklung seit dem Frankenreich ‚Sachverwalter’ des Königs in einem bestimmten Bezirk, der sogenannten Grafschaft, ausgestattet mit umfassender militärischer Gewalt, Heerbann mit zivilen Aufgaben wie Erhebung von Steuern, Gerichtsbarkeit etc. Im Heiligen Römischen Reich waren die Grafen mit Landschaften dem Hochadel zuzuordnen und besaßen seit dem frühen 16. Jahrhundert eigene Reichsstandschaft; die übrigen Grafen bildeten die oberste Stufe des niederen Adels; seit dem späteren Mittelalter nur noch ein verliehener Titel für königliche Amtsträger; Adelstitel zwischen Fürst und Freiherr stehend.
CentenarZent-Vorsteher und Vorsitzender ihrer Gerichtsbarkeit.
StaatsdienstBerufliche Tätigkeit im Dienst eines Staates, häufig als Beamter.
HeerLandstreitkräfte zur Durchführung von Landoperationen hinsichtlich Aufklärung und Kampf gegen feindliche Streitkräfte, oftmals, bereits seit der Antike, auch schon differenziert in unterschiedliche Truppengattungen wie z. B. leichte und schwere Infanterie und Kavallerie, während es im mittelalterlichen Heiligen Römischen Reich kein stehendes Herr gab, sondern Aufgebote aus freien Bauern, Rittern und sonstigen Adeligen sowie deren Gefolgsleute; städtische Aufgebote bestanden aus Stadtbürgern mit Bürgerrecht.
GrenzwacheWachen, Wachtposten an den Grenzen, Grenzschutz, Grenzposten.
GesandtschaftVon einem Gesandten geleitete diplomatische Vertretung eines Staates im Ausland.
De villis„Capitulare de villis“ (Kurzform), voller Titel: „Capitulare des villis vel curtis imperii“ durch Karl den Großen (um 747/748-814) ist ein Erlass zur Landgüterverordnung als detaillierte Vorschrift hinsichtlich der Verwaltung der Krongüter. Dieser Erlass ist nur in Form einer einzigen Handschrift überliefert, die sich in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel als Codex Guelferbytanus 254 Helmstediensis befindet; vgl. dazu: http://dbs.hab.de/mss/?list=ms&id=254-helmst .
FreieIm Germanischen die durch Freie Sippe geschützten Vollberechtigten, in der Regel waffenfähigen Träger politischer Rechte, Teilnehmer der Landgemeinde und Rechtssprechung; im Laufe des Mittelalters weitere Differenzierung des Standes der Freien und des Adels im Gegensatz zu den „Unfreien“ (Leibeigene).
UnfreieNiedrigster Stand bei den Germanen, meist Hausgesinde oder Siedler auf Herrenland; der Herr hatte das Recht, die Unfreien zu verkaufen und auch zu töten.
HerrschaftSeit dem 13. Jahrhundert gebräuchlicher Begriff zur personengebundenen Bezeichnung der Herrenstellung sowohl über Sachen als auch Menschen, so dass dieser Begriff auch Eigentum und Gewalt umfasst sowie der Legitimation davon dient; im weitern Verlauf der Geschichte widerfuhr dem Begriff eine abstrahierende Theoretisierung, so dass dieser auch institutionalisierte Macht wie Staatsgewalt umschreibt, auch unter Neubildung alternativer Herrschaftsformen.
GerichtsbezirkBezirk als räumlicher Bereich, in welchem ein Gericht örtlich zuständig ist.
Edictum Pistense 864„Edikt von Pîtres“ bzw. „Edictum Pistense“ war ein im Jahr 864 in Pîtres verkündetes Kapitulat von dem Karolinger Karl dem Kahlen (823-877), König von Westfranken.
Kirche/-nDurch die Geistlichen, den Klerus repräsentierte, auf bestimmte Weise organisierte und verwaltete Institution der christlichen Glaubensgemeinschaft; auch geweihte Gebäude zur Abhaltung der entsprechenden Gottesdienste, liturgischer Handlungen etc.
hochverständigÜberaus sachkundig, bewandert, klug; mit hohem (Sach-)Verstand begabt, ausgestattet mit hoher Sachkenntnis und hohem Sachverstand.
MainzerZu Mainz gehörend, auf Mainz bezogen, Mainz zuzuordnen.
Chronik(en), Chroniken der deutschen Städte (Städtechroniken), chronikalische DenkmälerEdition „Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert“, von 1862 bis 1899 hrsg. von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften durch Karl Hegel (1813-1901); auch allgemein: auf die Antike zurückgehende geschichtliche Darstellung, in der die Ereignisse in zeitlich genauer Reihenfolge, dabei aber, im Gegensatz zu den formal strengeren Annalen, in größeren Zeitabschnitten aufgezeichnet werden, auch im Sinne von: Lebensläufen.
Kritik (wissenschaftliche)Rezension, Besprechung, Anzeige bezüglich einer wissenschaftlichen Publikation.
diplomatischBezogen auf die: Diplomatik (Urkundenlehre) im wissenschaftlichen Sinne.
Angriff Scheffer B.Mit dem „Angriff Scheffer B[oichorsts] gegen Wegeles Buch“, der Karl Hegel (1813-1901) empörte, ist die 1882 in Darmstadt erschienene Publikation „Aus Dantes Verbannung. Literarhistorische Studien von Paul Scheffer-Boichorst“ (1843-1902) gemeint.
Wegeles Buch1879 in Jena erschienene Publikation von Franz Xaver Wegele (1823-1897) mit der Widmung: „KARL HEGEL. IN ERLANGEN. GEWIDMET.“ unter dem Titel: „Dante Alighieri’s Leben und Werke. – Im Zusammenhange dargestellt von Dr. Franz X. Wegele, Prof. der Geschichte zu Würzburg. Dritte theilweise veränderte und vermehrte Auflage. Mit einer Abbildung des Dante-Denkmals zu Florenz“
DinofrageVornehmlich in den 1870er Jahren in Deutschland und Italien aufgeworfene Frage nach der Echtheit der Chronik des Florentiner Kaufmanns, Politikers und Chronisten Dino Compagni (um 1246/47-1324), an der auch Karl Hegel (1813-1901) federführend beteiligt war, der für deren Echtheit plädierte. Vgl. dazu auch als Synonym: Dinostreit.
Druck, Drucke„Druck“ als Abkürzung oder Synonym für Drucklegung gebraucht, darüber hinaus auch für ein fertiges Druckerzeugnis (z. B. Kunstdruck, gedruckte Edition einer handschriftlichen Quelle etc.) stehend, somit auch im Sinne von „alte Drucke“.
Lübecker, LübeckischZu Lübeck gehörend, Lübeck zuzuordnen, auf Lübeck bezogen.
Mehrere Registerverweise
Zitierempfehlung
Die wissenschaftliche Korrespondenz des Historikers Karl Hegel (1813-1901), bearbeitet von Helmut Neuhaus und Marion Kreis