Weder in unserer Landesgeschichtlichen Literatur noch auch in intimen Aufzeichnungen jener Zeit, deren es in hiesiger Stadtbibliothek giebt, verlautet das mindeste von Vorgängen, die dem was der Moniteur sich im Februar 1815 vermelden ließ, auch nur von weitem ähnlich sähen. Zu allem Überfluß habe ich der Sache gestern noch an competenterer Stelle nachgefragt und Ihre wie meine gerechten Zweifel dort ebenfalls lediglich bekräftigt gefunden. Die Braunschweiger Landstände sind in pleno während der Zeit von 1768 bis 1820 überhaupt niemals versammelt gewesen, ebenso wenig deren ständiger Ausschuß, das „Schatzrahtscollegium“ in den Jahren 1808-1816. Die Mittel zu seiner Betheiligung an den Feldzügen von 1814 und 1815 soll Herzog Friedrich Wilhelm zum guten Theile aus seinem Privatvermögen aufgebracht haben; anderntheils sind sie, wie die Staatsbedürfnisse jener Jahre überhaupt, dem Kammergute entnommen oder – gut absolutistisch auf landesherrliche Verordnung – im Wege der Besteuerung bedruckt worden. Richtig ist, daß diese Belastung des erschöpften Landes im Verein mit gewissen anderen Mißgriffen des Herzogs große Unzufriedenheit hervorgerufen und den Enthusiasmus, mit dem die Herstellung der rechtmäßigen Regierung anfänglich begrüßt worden war, stark abgekühlt hatten, als der Tod Friedrich Wilhelms bei Quatre-Bras abermals einen Aufschwung dieser Stimmungen herbeiführte. Auch waren einsichtsvolle Leute damals der Meinung, daß ohne diese Katastrophe unser Land schon zu Friedrich Wilhelms Zeiten innere Stürme hätte bestehen müssen wie die, welche der Regierung seines Sohnes Karls II ihre traurige Berühmtheit gegeben haben, –
Genehmigen Sie, hochverehrter Herr Professor, bei diesem Anlaß auch meinen verspäteten origen Monats heißt es dort: „Bedauern muß ich allerdings, durch diese Publication (meine hochdeutsche Bearbeitung des „Schustbuchs“) den Reiz der Neuheit vorweggenommen zu sehen, der unserer Edition des Originals zu gute gekommen wäre“ – so darf ich mir gestatten daran zu erinnern, daß das „Schustbuch“ bereits im zweiten Bande Braunschweigischer Chroniken zum Abdruck gelangt ist1, die Priorität der Städtechroniken also in diesem Falle nur etwa hinsichtlich der wenigen Einzelzüge in Frage gestellt scheinen kann, die meine Bearbeitung der, allerdings erst für den dritten Band2 in Aussicht genommene Prosaparaphrase des „Schustspiels“, der ebenfalls bereits im zweiten Bande gegebenen Reimchronik des Aufruhrs von 1488, entlehnt hat – Thatsachen, die in der Vorrede meiner diesmaligen Publication auch erwähnt sind.
Dank für Ihre gütige Aeußerung vom 10. v