Über die durch Zuschrift des Ausschusses der Central-Direction vom 30. Juni (erhalten am 6. Juli) gestellten Fragen bzw. Anträge beehre ich mein Votum in folgender Weise abzugeben.
Ad 1. kann ich dem Vorsitzenden nicht das Recht zugestehen, die Berufung einer Sitzung zu verweigern, auch wenn nur ein Mitglied des Collegiums sie verlangt; um so mehr schließe ich mich dem von den vier Herren Collegen mit vorsichtiger Beschränkung gefaßten Antrage an.
Ad 2. kann ich dem Vorsitzenden gleichfalls nicht das Recht zugestehen, allein über gegen seinen Bericht erhobene Bedenken zu entscheiden; ich stimme daher dem Antrage der vier Mitglieder zur Geschäftsordnung bei.
Ad 3. bin ich der Ansicht, daß es Herrn Wattenbach frei stand, seinen unter dem 20. Juni ausgesprochene Verzicht und hierauf gestützten Vorschlag zurückzunehmen, solange noch nicht endgültiger Beschluß über letzteren gefaßt war. Wenn die vier Herren diesen Vorschlag auch jetzt noch dennoch als Antrag behandelt sehen wollen, so hoffe ich dies als einen von ihm selbst gestellten Antrag auf, über den aufs neue abzustimmen ist und …2
Ad 4. abstimme. Dem Antrage der vier Herren Mitglieder, Herrn Dümmler als künftigen Vorsitzenden zu begreifen, steht die von demselben … in der Plenarversammlung am 18. Juni und wieder in seinem Votum vom 22, Juni abgegebene Erklärung entgegen, worin er einmal seine Annahme von der Mitwirkung des Herrn Wattenbach bei der Herausgabe der Scriptores, welche nach Beschluß der Central-Direction (S. 13 des Protokolls vom 18. Juni) der Vorsitzende übernehmen soll, abhängig machte und zum andern Mal dessen Verbleiben in der Central-Direction als unerläßliche Vorbedingung bezeichnete. Diese Vorbedingung ist aber als Resolutionsbedingung anzusehen, nachdem Herr Wattenbach sowohl vorläufig, als auch definitiv in der Sitzung des Ausschusses am 30. Juno für den Fall, wenn ihm der Vorsitz nicht übertragen würde, seinen Austritt aus der Central-Direction angekündigt hat. Ich stimme daher für die Nennung Wattenbachs, als des einzig möglichen Candidaten.