Aus den Zeitungen habe ich ersehen, und durch Geheimrath von Giesebrecht bestätigt bekommen, dass Sie übermorgen Ihr Doctor-Jubiläum feiern.2 Es draengt mich, bei diesem seltenen Feste auch meinerseits Ihnen meinen waermsten Glückwunsch darzubringen, und Ihnen zugleich meinen Dank auszusprechen für so manche werthvolle Belehrung, die ich aus Ihren Schriften gezogen habe. Wohl Ihnen, daß Sie an dem Jubeltage nicht nur auf ein halbes Jahrhundert tüchtiger und gesegneter Arbeit zurückblicken, sondern auch im Gefühle die Geisteskraft noch weiter nicht minder erfolgreiche Arbeiten für die Zukunft in Angriff nemen können! Möge Ihnen diese frische Kraft noch lange Jahre erhalten bleiben, zu Ihrer Freude auch zu unserer deutschen Wissenschaft Nutz und Ehre!
Ich erlaube mir zugleich, Ihnen meinen herzlichen Dank auszusprechen für Ihre freundlichen Zeilen vom 25ten dieses Monats.3 Sehr erfreulich war mir, aus ihnen zu ersehen, dass auch Sie von Pappenheim’scher Gilden-Theorie sich nicht haben überzeugen lassen. Ich halte sonst auf das Buch Pappenheim’s, und überhaupt | auf dessen Arbeiten Viel; aber in dem fraglichen Punkt scheint er sich durch scharfsinnige Combinationen zu einem Ergebnisse haben hinreissen lassen, welches dem gesunden Menschenverstande widerspricht.
Neben meinen besten Wünschen spreche ich Ihnen zugleich aus vollem Herzen aus, dass ich mit aufrichtiger Hochachtung und Verehrung stets war und stets bleiben werde
Ihr ganz ergebenster Konrad Maurer.
1Gedruckter Briefkopf: KONRAD Maurer / MÜNCHEN / Schelling-Strasse 39. 2Karl Hegels (1813-1901) 50jähriges Doktorjubiläum, vgl. dazu auch seinen Bericht in seinem Gedenkbuch: Neuhaus, Karl Hegels Gedenkbuch, S. 264 f.3Bislang noch nicht aufgefunden.
Maurer, KonradKonrad Maurer
HiKo
11857924X18231902Maurer, Konrad (1823–1902), Jurist und Rechtshistoriker, 1846 außerordentlicher Professor, von 1847 bis 1888 ordentlicher Professor des Deutschen Privat- und Staatsrechts an der Universität München, 1892 ordentliches Mitglied der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Sohn Georg Ludwig Maurers (1790–1872).
Hegel, KarlKarl Hegel
HiKo
11657075X
München48.1371079,11.5753822Haupt- und Residenzstadt des Königreichs Bayern an der Isar in Oberbayern.
Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz (StBPK), Berlin
NL Hegel 15, Fasz. IV, 3.
SBPK Berlin1000
Neuhaus
, Helmut (Hg.): Karl Hegels Gedenkbuch. Lebenschronik eines Gelehrten des 19. Jahrhunderts, Köln, Weimar, Wien 2013.
Neuhaus
, Karl Hegels Gedenkbuch
2013
Giesebrecht, Wilhelm FriedrichWilhelm Giesebrecht
HiKo
11871736718141889Giesebrecht, Wilhelm Friedrich (1814–1889), in Berlin geborener Historiker, der 1851 außerordentlicher Professor der Geschichte an der Universität Königsberg wurde, von 1857 bis 1861 dort Ordinarius und anschließend bis 1889 an der Universität München war. Im Jahre 1858 wurde er Gründungsmitglied der Historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaften und von 1862 bis 1889 deren Sekretär. Im Jahre 1875 wurde er Mitglied der neugeschaffenenen Zentraldirektion der MGH in Berlin und wurde Mitglied des Verwaltungsrates und Gelehrtenausschusses des GNM in Nürnberg.
Pappenheim, Friedrich Albert10053895917771860Pappenheim, Friedrich Albert (1777–1860), Gutsbesitzer, königlich bayerischer Offizier und 1848 als General der Kavallerie pensioniert; wurde 1856 Eigentümer der Gebäude des Klosters Ettal und seiner Brauerei.
DoctordiplomUrkunde, die zur bestandenen Promotion ggf. auch erst nach Drucklegung der Dissertation ausgehändigt wird.
Gildetheorie, Gilden-Theorie; auch: GildefrageMethodenstreit vornehmlich innerhalb der Geschichtswissenschaft, in welchem die Anhänger der sogenannten „Gildetheorie“ bzw. „Gilden-Theorie“ darin übereinstimmten, dass die Gilde als Ursprung der germanischen Städte anzusehen sei. Diesen Standpunkt vertraten vornehmlich die Historiker Wilhelm Wilda (1800-1856) und Karl Wilhelm Nitzsch (1818-1880), auch im Sinne einer sogenannten „Großen Gilde“ nach nordischem Vorbild, sowie auch hinsichtlich der „Hypothese von der Gilde als Blutsbrüderschaft“ der Rechtswissenschaftler (Germanist) Max Pappenheim (1860-1934). Karl Hegel (1813-1901) dagegen wies, basierend auf fundiertem Quellenstudium, vornehmlich in seinem Alterswerk nach, dass nicht überall alte Gilden vor Entstehung der jeweiligen Stadtverfassung (bezüglich deutscher und außerdeutscher) Städte bestanden.
Buch Pappenheim’sMonographie und zugleich Habilitationsschrift des Rechtswissenschaftlers (germanistische Schule) Max Pappenheim (1860-1834): „Die altdänischen Schutzgilden. Ein Beitrag zur Rechtsgeschichte der germanischen Genossenschaft“, 1885 in Breslau erschienen.
Mehrere Registerverweise
Zitierempfehlung
Die wissenschaftliche Korrespondenz des Historikers Karl Hegel (1813-1901), bearbeitet von Helmut Neuhaus und Marion Kreis