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Karl Hegel an Elias Steinmeyer, Erlangen, 8. Januar 1888

Verehrter College und Freund!

Ich ersehe aus meiner letztvergangenen Fassion, daß ich die Promotionsgelder mit rund 1000 Mark pro Jahr in mein totales Einkommen Abtheilung III mit eingerechnet habe. Richtiger vielleicht möchten dieselben, wie ich Ihnen sagte, in Abtheilung II zu setzen sein, in Analogie mit dem Betriebe der Rechtsanwaltschaft, der ärztlichen Praxis (s. die Erläuterungen1); dieser Einkommenstheil wird für sich geringer besteuert, als wenn er in das Gesammteinkommen (Abtheilung III) miteingerechnet ist.

Hochachtungsvoll
der Ihrige
Karl Hegel.