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Karl Hegel an Carl Geibel, Verlagsbuchhandlung Duncker & Humblot in Leipzig, Erlangen, 6. Mai 1890

Sehr geehrter Herr

bei unserer Besprechung am 12. April 1890 in Leipzig2 nahm ich für mein von Ihnen zu verlegendes Werk: ‚Städte und Gilden der germanischen Völker im Mittel Alter3 den Beginn des Drucks gleich nach Pfingsten4 an. Jetzt wünsche ich jedoch, diesen Termin bis Anfang October dieses Jahres hinaus zu schieben.

Hiezu bestimmt mich erstens der Wunsch, zuvor noch zwei kürzlich erschienene englische Werke über Gilden und Städte in England, die ich mir erst entliehen habe, zu benutzen, und zweitens die Absicht, mein Buch erst ganz im Manuscript zu vollenden, da Sie sich gegen das getrennte Erscheinen von zwei Abtheilungen, welches mir noch eine Zwischenpause gestattet hätte, ausgesprochen haben.

Über die Bedingungen des Vertrags haben wir uns bereits in so weit verständigt, daß das Werk bei dem angenommenen Umfang von circa 40 Druckbogen – die genauere Feststellung wird sich erst aus Probedruck und Abschätzung des Insc. nach diesem ergeben – mit 50 Mark per Bogen honorirt werden soll. Ferner wurde bezüglich der Ausstattung im Druck verabredet, für die Schrift französische Antiqua nach dem Muster von Pflüger5 in verschiedener Größe, für das Format Höhe und Breite wie bei Schanz, Gesellenverbände6 (37 Zeilen auf die Seite). Als Papierprobe schlage ich Hegels Briefe7 vor; das bei Schanz ist mir nicht gut genug.

Bei dem ausbedungenen Honorar von 50 Mark per Druckbogen nehme ich die Stärke der Auflage zu 800 Exemplaren an und verlange 12 Freiexemplare für mich. Für künftige Auflagen wird neue Übereinkunft vorbehalten.

Ich lege besonderen Werth auf sorgfältige Correctur durch einen sachverständigen Corrector, und behalte mir selbst eine Revision, nöthigenfalls zwei vor.

Die Kosten davon sowie an Herstellung einiger spezieller Schriftzeichen fallen wie üblich dem Verlage zur Last.8

Wenn Sie die vorstehenden Bedingungen, die mir angemessen und billig scheinen, durch Ihre schriftliche Erklärung genehmigen, bedarf es keines förmlichen Contracts.

Hochachtungsvoll
Professor Kar Hegel