Da Sie uns die Schlußrevision der noch zu druckenden Bogen Ihres Werkes2 überlassen haben, ist es uns möglich geworden, diese Woche alles fertig zu machen und die Ausgabe für den Buchhandel nächsten Dienstag, 10. November, vorzunehmen. Vier Exemplare von den Ihnen zustehenden 12 Freiexemplaren lassen wir in Halbfranz binden (je 2 Bände) und werden sie an die uns bezeichneten Adressen schicken; acht broschirte Exemplare werden Ihnen zugehen.
Was nun die Honorarfrage angeht, so müssen wir auf Ihre, beziehungsweise unsere vor Beginn des Drucks gewechselten Briefe zurückkommen.3 Als wir der Druckerei das Manuscript für Band I übergeben hatten, schätzte diese dessen Umfang auf etwa 27 Druckbogen, ein Schätzung, von der Sie überrascht waren, die sich aber später als ganz richtig herausstellte. Da anzunehmen war, daß Band II kaum schwächer als I werden würde, schlugen wir Ihnen vor, compressen4 Satz zu wählen. Sie wünschten das aber nicht, erklärten auch, daß Ihnen die Honorarfrage erst in zweiter Linie stehe, da Sie auf eine schöne Ausstattung besonderen Werth legten. Unser Übereinkommen wegen Übernahme des Verlags (Brief vom 19. Mai 1890) lautete auf einen Umfang von 40 Druckbogen des ganzen Werkes. Infolge dessen theilten wir Ihnen mit, daß wir Ihnen wie ursprünglich in Aussicht genommen, Honorar für 40 Bogen à 50 Mark = 2000 Mark zahlen würden und Sie erklärten sich am 3. November 1890 hiermit einverstanden („ 2000 Mark für das ganze Werk“).5
Daß für uns der Umstand, daß die „Städte und Gilden“ statt 40 Bogen deren 63 stark geworden sind, nicht vortheilhaft ist, brauchen wir Ihnen nicht darzulegen. Mehr als ein Drittel Erhöhung der Kosten in Druck und Papier belasten das Werk, für das ja auf großen Absatz seiner Natur nach nicht zu rechnen ist, bedeutend. Der höhere Preis von 20 Mark gegen 13 – 14 Mark für 40 Bogen wird manchen Käufer abschrecken. Sie werden es, hoffen wir, gerechtfertigt finden, wenn wir Ihnen erklären, daß wir ein Honorar über die 2000 Mark hinaus nicht gewähren können. Diesen Betrag Ihnen bei Ausgabe des Buchs zu zahlen, sind wir bereit. Um aber Ihren Wünschen nach Möglichkeit entgegen zu kommen, stellen wir Ihnen eine nachträgliche Honorarzahlung von 500 Mark zur Verfügung, sobald 600 Exemplare verkauft sind, mit der Beschränkung, daß unsere Verbindlichkeit erlischt, wenn dieser Fall im Herbst 1896 nicht eingetreten ist: wir möchten die Abrechnung aus geschäftlichen Gründen nicht ins Unbestimmte fortsetzen und erfahrungsmäßig ist ja, wenn ein Buch nicht in den ersten Jahren nach Erscheinen lebhafter gekauft wird, daß später ein erheblicher Absatz nicht mehr zu erwarten ist.
Indem wir hoffen, daß Sie aus unserer Darlegung die Überzeugung gewinnen, wieviel uns an einer Einigung Ihrer wie unserer Interessen gelegen ist, verharren wir