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Karl Hegel an die Verlagsbuchhandlung Duncker & Humblot in Leipzig, Erlangen, 17. November 1891

An die Verlagsbuchhandlung
Duncker et Humblot

Ich bescheinige den Empfang der Postpakete mit 8 ungebundenen und 2 gebundenen Freiexemplaren. Auch wurde ich durch A. Merzbach von Ihrer Einzahlung von 2000 Mark benachrichtigt. Indem ich Ihnen für die prompte Erledigung Ihrer Verbindlichkeit danke, gebe ich mich der Hoffnung hin, daß meinem Werke2 weder der Erfolg der öffentlichen Anerkennung noch der des guten Absatzes, ungeachtet des angesetzten hohen Ladenpreises, fehlen werde.

In Ihrer das Zusatzhonorar betreffenden Erklärung finde ich Ihre Zusage vom 3. November3 in zwei Punkten verändert und abgemindert. Nach der letzten sollte die Nachzahlung folgen, sobald 600 Exemplare verkauft sind, also Ihre Verbindlichkeit erlöschen, wenn dieser Fall im Herbst 1896 nicht eingetreten wäre. In Ihrer Erklärung4 dagegen wird der Fall angenommen, daß bis zur Ostermesse 18965 mehr als 600 Exemplare verkauft sind. Da zur Ostermesse die Abrechnung für das Vorjahr stattfindet, wird hiernach der Termin des Verkaufs auf Ende 1895 zurückerfaßt und ein noch weiter gehender Absatz mit 600 Exemplaren bis dahin erlangt. Ich gehe über den ersten Punkt hinweg, obwohl er mir wenig erfüllt und der gegebenen Zusage nicht entspricht, wünsche 6 zu sehen.

Ich ersuche Sie deshalb die Freiexemplare des Werks 7 zu genehmigen und Ihrem Einverständniß durch einen Zusatz auf dem anbei zurückgehenden Document Ausdruck zu geben.

Ihre Rechnung werde ich durch Postanweisung begleichen.8