Gestatten Sie, daß ich Ihnen meinen aufrichtigsten Dank für die liebenswürdige Zusendung Ihrer Abhandlung über „lateinische Wörter und deutsche Begriffe“ sage. Wie sehr ich von der Richtigkeit der methodischen Grundsätze, die Sie darin zur Geltung bringen, überzeugt bin, wird Ihnen bekannt sein, | da ich eine ältere Äußerung von Ihnen, die eben dahin geht, zum Motto meiner letzten Schrift gewählt habe. Und so habe ich mich dann sehr über den neuen Beitrag zur Geschichte der mittelalterlichen
Rechtsgeschichte gefreut und werde aus ihm, wenn ich wieder einmal auf die mittelalterliche
Stadtverfassung zu sprechen komme, großen Nutzen ziehen. Möchten nur alle das Gewicht Ihrer Argumente auf sich wirken lassen! Leider ist das freilich nicht zu erwarten. Es ist ja auch | viel bequemer, allerlei mittelalterliche Wörter zusammenzustellen, ohne über ihren Sinn nachzudenken!
Goldschmidt hat in seiner „Universalgeschichte des Handelsrechts“ viel von einem „Kaufmannsrecht“ gesprochen, ohne sich zu fragen, was man dann im Mittelalter mit dem Worte „Kaufmann“ gemeint hat. Bei Goldschmidt ist übrigens der Grund seiner Theorie ein bestimmtes parteipolitisches Interesse – welches, mit Rücksichtslosigkeit angewandt, immer den Blick trübt. |
Indem ich Sie bitte, den Ausdruck meiner aufrichtigen Verehrung entgegenzunehmen, habe ich die Ehre zu zeichnen.
Ihr ganz ergebenster
Georg von Below.
Below, Georg Georg Below
HiKo
11865808518581927Below, Georg (1858–1927), in Königsberg geborener Wirtschafts- und Verfassungshistoriker, der an der Universität Bonn studierte und im Jahre 1883 promoviert wurde. Nach seiner Habilitation an der Universität Marburg im Jahre 1886 wurde er außerordentlicher Professor an der Universität Königsberg, 1891 ordentlicher Professor an der Universität Münster, 1897 in Marburg, 1901 in Tübingen und 1905 in Freiburg im Breisgau. Von 1904 bis 1926 war er in der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften nach dreijähriger Vakanz in der Nachfolge Karl Hegels Leiter der Abteilung „Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert“.
Hegel, KarlKarl Hegel
HiKo
11657075X
Lasdinehlen bei Gumbinnen (Preußen)54.6070,22.2725Damaliges (inzwischen nicht mehr bestehendes) Gutsdorf in Ostpreußen.
Universitätsbibliothek (UB) Erlangen-Nürnberg, Erlangen: Ms. 2053; Ms. 2069; Ms. 2306; Rar V, 11
.
UB Erlangen-Nürnberg
1000
Hegel
, Karl: Lateinische Wörter und deutsche Begriffe, in: Preußische Jahrbücher 71 (1893), S. 225-238.
Hegel
, Lateinische Wörter, S. 225-238
1893
Goldschmidt, Levin11940935618291897Goldschmidt, Levin (1829–1897), war Jurist, Handelsrechtler und Politiker, der sich 1855 in Heidelberg an der juristischen Fakultät habilitierte, 1860 dort außerordentlicher, 1866 ordentlicher Professor wurde. 1875 folgte er einem Ruf an die Universität Berlin auf einen eigens für ihn eingerichteten Lehrstuhl für Handelsrecht; von 1875 bis 1877 war er als Mitglied der nationalliberalen Partei Angehöriger des Reichstags.
Professor, ProfeßorBerufs- oder Amtsbezeichnung und Anrede für den Inhaber einer Professur an einer Universität oder Hochschule, wobei nicht jeder Professor eine Professur bekleidet; früher auch Bezeichnung für einen Gymnasiallehrer (Gymnasial-Professor) bzw. Lehrer an einer Lateinschule.
Lateinische Wörter und deutsche Begriffe„Lateinische Wörter und deutsche Begriffe“ ist ein Aufsatz Karl Hegels (1813-1901), welcher 1893 erschien im: Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 18 (1893), S. 207-223.
mittelalterlichAuf das Mittelalter bezogen, ihm zuzuordnen, zu ihm gehörend.
RechtsgeschichteIm 19. Jahrhundert entstandene interdisziplinäre Wissenschaft, die sowohl der Rechts- wie der Geschichtswissenschaft zuzuordnen ist.
Stadtverfassung, StädteverfassungRechtskräftige Verfassung einer Stadt bzw. mehrerer Städte (Rechtswesen) insbesondere auch als Forschungsgegenstand Karl Hegels (1813-1901).
Universalgeschichte des Handelsrechts (Goldschmidt)Publikation des Handelsrechtlers Levin Goldschmidt (1829-1897) im Rahmen seiner in zwei „Abtheilungen“ verfassten Monographie „Handbuch des Handelsrechts“, welche unter dem Titel: „Universalgeschichte des Handelsrechts“ 1891 in Stuttgart erschien.
Mittelalter, Mittel-AlterZeit von ca. 600 bis 1500 innerhalb der europäischen Geschichte als historische Epoche gelegen zwischen der Antike und der Frühen Neuzeit.
KaufmannIm historischen Kontext gebrauchter Begriff für eine männliche Person, die ein Handelsgewerbe (Warenhandel) betreibt.