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Karl Hegel an den Direktor der Wedekindstiftung in Göttingen, Erlangen, 25. Dezember 1895

Verehrter Herr College!

Ich habe Ihre werte Zuschrift vom 20. dieses Monats am 21. Empfangen und werde mein Votum, da die Zeit drängt, möglichst bald abgeben und nebst den mir zugegangenen Beilagen spätestens bis Mitte Januar an Professor Schäfer absenden. Doch vorher möchte ich Sie noch um gefällige Auskunft über die Interpretation des § 21 der Ordnung der Wedekind Stiftung   am Schluß dieses Paragraphen bitten. Die Intention des Stifters scheint doch nur gewesen zu sein, daß für bereits erschienene Druckschriften entweder nur Ein Preis zu 500 rt Gold oder zwei Preise zu 250 rt erteilt werden sollen. Davon absehend schlägt jedoch College Lehmann drei Preise zu je 1000 Mark vor; kann man das so beliebig bestimmen? In den von Ihnen verzeichneten früheren Fällen von 1856, 1876, 1886 sind jedesmal zwei Preise zu 500 rt Gold verteilt worden und 1866 einer zu 500 und zwei zu je 250. Letztere Art der Verteilung hat etwas peinliches für die auf den halben Preis Zurückgesetzten. Würde man nicht am besten thun bei der Preisbestimmung  der Ordnung zu 500 stehen zu bleiben und nur zwei Preise zum gleichen Betrage zu erteilen? Die Wahl unter einer Reihe von trefflichen, aber sehr verschiedenartigen Geschichts- werken ist allerdings schwierig, allein sie ist es auch, wenn man drei oder vier auszeichnen will.

Ihr treu ergebener
Karl Hegel.