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Georg Below an Karl Hegel, Münster, 5. April 1896

Hochverehrter Herr Professor!

Wie Ihnen vielleicht erinnerlich ist, hatte die Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde einen Preis von 2000 Mark ausgeschrieben für eine Arbeit über die „Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltung Köln von den Anfängen bis zum Jahre 1396“. Es ist nun auch eine Arbeit eingereicht worden. Da ich von der Gesellschaft für rheinische Geschichte zum Hauptberichterstatter erwählt worden bin, so habe ich das Manuskript jetzt erhalten. Es interessiert Sie vielleicht zu erfahren, daß durch diese Arbeit schon Ausführungen über die Kölner Verfassung in den wichtigsten Punkten bethätigt worden sind. So z.B. ist der Verfasser betreffs der angeblichen „großen Gilde“ durchaus Ihrer Ansicht, nämlich daß eine „große Gilde“ im Nitzsch’schen Sinne in Köln nicht existiert hat, und daß alle Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß die im 12. Jahrhundert erwähnte Gilde mit der späteren Weinbruderschaft1 identisch ist. Der Verfasser widerlegt auch die neueste Phantasien Hönigers. Mir ist es ja freilich nie zweifelhaft gewesen, daß alle methodische Forschung sich Ihrer Auffassung anschließen müßte.2

Indem ich der Hoffnung Ausdruck gebe, daß Ihr Befinden zufriedenstellend ist, bleibe ich mit dem Ausdruck der größten Verehrung

Ihr ergebenster
Georg von Below.