Mein College von
Bezold hat einen Ruf nach Bonn angenommen und einen andern nach Tübingen abgelehnt. Also ist die ordentliche Professur für mittlere und neue
Geschichte neu zu besetzen und ich habe die Vorschläge zu machen. Ich falle bei Ihnen mit der Thüre ins Haus und frage Sie, ob irgend eine Möglichkeit vorhanden ist Sie für uns zu gewinnen? Könnten Sie sich dazu entschließen Ihr schweizerisches
Vaterland zu verlassen und nach Deutschland überzusiedeln? Ich halte es für denkbar, daß das radicale Regiment in Zürich und die prekäre Stellung eines Universitätsprofessors dort Sie dazu bestimmen könnte, unsere ruhigeren und gesicherten Zustände | vorzuziehen. Es käme dann nur auf die Bedingungen an, die wir Ihnen zu bieten hätten. Diese sind günstig.
Der Anfangsgehalt eines ordentlichen Professors beträgt 4560 Mark, außerdem wird ein Wohnungszuschuß bis zu 1200 Mark gewährt, wenn das Vorlesungshonorar nicht soviel beträgt. Dazu kommen Alterszulagen für jedes Quinquennium mit je 360 Mark für die drei ersten, 180 Mark für die späteren, und Facultätsgebühren.
Ein Professor kann nicht gegen seinen Willen pensioniert werden; nach vollendetem 70. Lebensjahr behält er sein volles Gehalt, auch wenn er sein Docentenamt nicht mehr versieht. Die Wittwenpension ist bei uns außer durch die Staatswittwenkasse auch noch durch eine Privatwittwenkasse besser als irgendwo gestellt. | Um meinen Vorschlag Ihrer Berufung zu begründen brauche ich nur noch zu wissen, daß Sie Protestant sind, was ich bei Ihnen als selbstverständlich voraussetze – denn einen katholischen
Historiker wollen wir nicht haben. Das übrige, Ihre Schriften, der Umfang Ihrer Vorlesungen, ist mir bekannt.
Sie kennen wohl im allgemeinen die hiesigen Universitätsverhältnisse, die Zahl der Studirenden, 1150 im vergangenen Wintersemester, 1140 im gegenwärtigen Sommersemester. Unsere Kataloge über Personal und Vorlesungen kann ich Ihnen schicken, falls Sie sie nicht haben. Die persönlichen und gesellschaftlichen Beziehungen unter den Collegen und deren Frauen sind die angenehmsten.
Ich bemerke noch inbezug auf die Gehaltsbedingungen, daß falls bei der Berufung ein höheres Anfangsgehalt, als | das normale ist, festgesetzt wird, alsdann der Umzugszuschuß wegfällt.
Ich erwarte von Ihnen natürlich keine bindende Erklärung, aber schon die Eröffnung einer Möglichkeit Sie zu gewinnen würde mir genügen Sie in Vorschlag zu bringen. Erfreuen Sie mich durch eine baldige Antwort, da die Sache drängt.
Hochachtungsvoll
Ihr ergebener
Karl Hegel.
Hegel, KarlKarl Hegel
HiKo
11657075X
Meyer von Knonau, GeroldGerold Meyer von Knonau
HiKo
10157813X18431931Meyer von Knonau, Gerold (1843–1931), geboren in Zürich (Schweiz), war Historiker, der seit 1870 zunächst als außerordentlicher Professor an der Universität Zürich wirkte, von 1872 bis 1920 schließlich als ordentliche Professor; in den Jahren 1896/97 stand er der Universität als Rektor vor.
Erlangen49.5928616,11.0056Mittelfränkische Universitätsstadt, etwa 20 Kilometer nördlich von Nürnberg gelegen, seit 1810 Stadt und Universität des Königreichs Bayern.
ZB Zürich
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ZB Zürich
1000
Bezold, Friedrich Gustav JohannesFriedrich Bezold
HiKo
11616031418481928Bezold, Friedrich Gustav Johannes (1848–1928), in München geborener Historiker, der an den Universitäten München, Berlin und Göttingen studierte, in München promoviert wurde und sich dort 1875 habilitierte. Von 1884 bis 1896 war er ordentlicher Professor für Geschichte (vor allem Kunstgeschichte und Mediävistik) an der Universität Erlangen, darnach an der Universität Bonn, deren Rektor er im Studienjahr 1903/04 war. Im Jahre 1883 wurde er außerordentliches, 1892 ordentliches Mitglied der Historischen Kommission in München.
BonnAuf eine römische Gründung zurückgehende alte kurfürstliche Residenzstadt am Rhein mit menschlichen Besiedlungsspuren, die ca. 14.000 Jahre zurückreichen, nach französischer Herrschaft ab 1815 eine Stadt des Königreiches Preußen, etwa 30 Kilometer nördöstllich von Köln gelegen.
Tübingen48.5236164,9.0535531Stadt am Neckar im Königreich Württemberg mit 1477 gegründeter Universität, etwa 40 Kilometer südlich von Stuttgart gelegen.
DeutschlandKulturgeschichtlich ist damit der Raum deutscher Nation und Sprache gemeint, wo „Teutschland“ im Laufe der Frühen Neuzeit eine Kurzbezeichnung für das „Heilige Römische Reich teutscher Nation“ wurde. Im 19. Jahrhundert wurde „Deutschland“ immer mehr zur inoffiziellen Bezeichnung für die deutschsprachigen Gebiete Mitteleuropas, zunächst das Gebiet des 1815 gegründeten Deutschen Bundes, dann des 1871 gegründeten Deutschen Reiches.
Zürich47.3744489,8.5410422Schweizer Stadt am Zürichsee, etwa 115 Kilometer nordöstlich von der Schweizer Hauptstadt Bern und etwa 65 Kilometer südwestlich von Konstanz am Bodensee gelegen.
Professor, ProfeßorBerufs- oder Amtsbezeichnung und Anrede für den Inhaber einer Professur an einer Universität oder Hochschule, wobei nicht jeder Professor eine Professur bekleidet; früher auch Bezeichnung für einen Gymnasiallehrer (Gymnasial-Professor) bzw. Lehrer an einer Lateinschule.
Ruf (Universität)Berufung in ein hohes wissenschaftliches Amt, hier speziell auf einen Lehrstuhl an einer Universität.
Ordentliche Professur, ordentlicher Professorsiehe: Ordinarius
Mittlere GeschichteDisziplin innerhalb der Geschichtswissenschaft, die sich vornehmlich mit der Geschichte des Mittelalters befasst.
Neue Geschichte, Neuere GeschichteGeschichte der Neuzeit in epochaler Einordnung nach Altertum und Mittelalter folgend und in die Gegenwart (Neueste Geschichte/Zeitgeschichte) hinein. „Neuere Geschichte“ konzentriert sich vornehmlich auf die „Frühe Neuzeit“ (angefangen zumeist mit der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert) bis in den Übergang vom 18. bis ins 19. Jahrhundert.
GeschichteGeschichtswissenschaft als Universitätsdisziplin sowie als gymnasiales Unterrichtsfach; auch: historische bzw. gesellschaftswissenschaftliche Abhandlung, Darstellung, Monographie über einen speziellen konkreten oder abstrakten Forschungsgegenstand wie z. B. die Geschichte einer Stadt, Geschichte einer wissenschaftlichen Disziplin etc.
SchweizerischesAuf die Schweiz bezogen, zu ihr gehörend, ihr zuzuordnen.
VaterlandHeimatland, Geburtsland.
RegimentHerrschaft, Regierung.
MarkIm Jahre 1871 eingeführte Währung des Deutschen Reiches, die in 5, 10 und 20 Stücken geprägt wurde. Da sie eine zu einem Drittel goldgedeckte Währung war, wurde sie auch als Goldmark bezeichnet.
WohnungszuschußPekuniäre Unterstützung in Bezug auf die Wohnkosten.
Honorar, HonorarienVergütung; „Honorarien“ als veralteter Plural von „Honorar“, hier gebraucht im Sinne von Vergütung einer nebenberuflichen Tätigkeit oder einer freien Mitarbeit.
QuinquenniumAus dem Lateinischen stammender Begriff, der einen Zeitraum von fünf Jahren beschreibt.
Wittwenpension, auch: Pension der Witwesiehe: Witwenkasse
Staatswittwencasse (Bayern)Pekuniäre Witwenversorgung verstorbener bayerischer Staatsbeamter im 19. Jahrhundert.
PrivatwittwenkassePrivat eingerichtete Versicherung, auch als freiwillige zusätzliche Leistung einer bestimmten Institution zur Versorgung von Witwen, denen aus diesen Mitteln dann eine sogenannte „Wit(t)wenpension“ ausgezahlt werden konnte.; siehe auch Witwenkasse.
BerufungHier im Sinne von: Ruf auf eine Professur und damit Angebot für ein wissenschaftliches Amt.
katholischDem katholischen Glauben der römisch-katholischen Kirche innerhalb des Christentums angehörend, auf ihn bezogen, ihm zuzuordnen.
HistorikerGeschichtswissenschaftler.
Vorlesung(en)Lehrveranstaltung(en) an Universitäten.
Studierende, StudirendePersonen, die an einer Universität bzw. Hochschule ein Studium absolvieren; Karl Hegel (1813-1901) hat diesen Begriff als Synonym für Studenten bereits im 19. Jahrhundert verwendet.
WintersemesterDas Wintersemester bildet neben dem Sommersemester eine Hälfte des Studienjahres an einer Universität.
Sommer-Semester, SommersemesterDas Sommersemester ist neben dem Wintersemester eine Hälfte des Studienjahres an einer Universität.
Catalog(e), Katalog(e)Aufstellung, Aufzählung, Verzeichnis bestimmter Gegenstände; auch: Immatrikulationsverzeichnis (Universität).
Umzugskosten, UmzugszuschußKosten für einen erforderlichen Umzug, die im Zuge einer Berufung an eine Universität anfallen und ggf. von dieser übernommen bzw. getragen oder erstattet werden.