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Karl Hegel an Georg Below, Erlangen, 19. Mai 1899

Besten Dank für Ihr liebenswürdiges Schreiben vom 172.

Sehr schätzenswert ist mir die Ehre, die Sie und Dr. Keutgen mir durch die Widmung der Urkunden zur Städteverfassung erweisen wollen. Sie fließt mir zu als dem bedeutendsten Mitarbeiter auf demselben Gebiet, auf welchem ich seit 60 Jahren mich bestrebt habe, die historische Wahrheit zu erforschen.

Allgemein erkenntlich die wie ich niemals sicherste Resultate doch auch keineswegs geworden. Den traurigen Beweis dann liefert das neue Buch von Ernst Mayer3 der auf den vorigen Notiz davon genommen, Stadtverfassung zurückkam. Er rühmt sich direkt aus Quellen geschöpft zu haben und nimmt fast keine Notiz von den Forschungen. seiner Anhänger4, und sehen5 geringschätzig auf sie hinab. Ebenso hat er seine 1. Quelle benutzt und ohne alle historische Kritik und jedes Verständnis. Es ist wohl die Mühe wert, seine Arbeit etwas näher darauf anzusehen. Es ist in der That historisch unglaublich, mit welcher Leichtfertigkeit und welchem Mangel an Wahrheitsliebe er die Quellenbenutzung ausführt. Ist es nicht zu selten was er über ein angebliches Universitätscollegium, in dem er germanische und deutsche Stadtverfassung vorträgt? Ich führe ein Beispiel an von der Art seiner Beweisführung, Bd. 1, S. 363 sagt er: Eine viel zu wenig beachtete Grundlage –er liefert und dazu gibt er die Citate. Das ist nichts als eine Schwäche. Die angeführten Stellen enthalten entweder gar nichts davon oder nichts Bestimmtes. „Dieser Satz kommt schon, heißt es weiter, kommt schon in der römischen Quelle vor.“ Dazu Citate aus cod. Theod. und cod. Zaetin.6 C. Th. IV. 12. 7 – ein § 7 im Titel 12 existiert nicht. Titel V. 13 und 35 gibt es nicht V hat 12 Titel. Th. XVI. 18. 32. 33. Ernst Meyer sagt, die Provinzstädte sollen ein Drittel zu den Bauten, Stadtmauern, Türmen beitragen. Cod. Zeit IV. 60 (§ 13 im citat existirt nicht): der maedinis hat nichts. Cod. sant. XI. 70. § 3 Norn. „Broudis den homnes befehlt, daß zum Michaelii die Prozentsätz 1/3 von ihr jährlich leisten“ separat sollen f. u. das meiste ist Ware7 bereits Beweis da ein Text erstellt Satz es endlich eine öffentliche Brandmarkung. Das Buch von Meyer ist ein ganz elendes verfehltes Machwerk. Viel zu gelinde hat ihn Usinger in seiner Recension in der historische Vierteljahrschrift angefaßt. Sie führen eine bessere scharfe Klinge. Werden Sie sich vielleicht entschließen eine Recension zu schreiben und die Edition zu vollziehen?

Ich danke für Ihre freundliche Erkundigung nach meinem Werke –